Zusammenstoß in der Hämmerlestraße
Am 4. August 2026 gegen 16:17 Uhr beobachteten mehrere Polizeistreifen in der Hämmerlestraße einen Jugendlichen auf einem E‑Scooter, der von Gisingen in Richtung Kapfschlucht fuhr. Der 16‑jährige Lenker trug eine auffällige pinke Sturmhaube und war nach Angaben der Einsatzkräfte offenbar schnell unterwegs. Ein Beamter der Polizeidiensthundeeinheit hielt sein Dienstfahrzeug auf Höhe Hämmerlestraße 46 an, um den Jugendlichen auf dem dortigen Radfahrstreifen anzuhalten.
Der Polizeibeamte setzte laut Bericht eine Anhaltekelle mit der Aufschrift „HALT POLIZEI“ ein und gab deutliche Anhaltezeichen. Der Jugendliche reduzierte seine Geschwindigkeit jedoch nicht; infolgedessen kam es zur Kollision zwischen dem E‑Scooter und dem Beamten. Beide Unfallbeteiligten erlitten schwere Verletzungen.
Vor Ort waren weitere Einsatzkräfte sowie mehrere unbeteiligte Zeugen, die den Unfall beobachtet hatten und an der Stelle befragt wurden. Da beide Personen zunächst nicht ansprechbar waren, erfolgte die medizinische Erstversorgung unmittelbar an der Unfallstelle. Anschließend wurden die verletzten Personen vom Rettungsdienst in das LKH Feldkirch gebracht.
Der E‑Scooter wurde vorläufig sichergestellt. Die Polizei führt Ermittlungen zum genauen Hergang und zur Unfallursache.
Bedeutung für Verkehrssicherheit und Alltag
Der Vorfall weist auf mehrere Aspekte hin, die für Bewohner:innen des Bezirks Feldkirch relevant sind: die Nutzung von E‑Scootern im öffentlichen Raum, die Einhaltung geltender Regeln und die Gefahren durch hohe Geschwindigkeit in Wohngebieten. Die örtliche Polizei wird den weiteren Verlauf der Ermittlungen sowie mögliche rechtliche Konsequenzen abklären.
- Beide Unfallbeteiligten: schwer verletzt, ins LKH Feldkirch verbracht.
- E‑Scooter: vorläufig sichergestellt.
- Zeugenbefragungen und Ermittlungen zum Unfallhergang laufen.
| Regel | Angabe (Hinweis der Polizei) |
|---|---|
| Bauartgeschwindigkeit | max. 25 km/h |
| Höchstleistung | max. 600 Watt |
| Mindestalter | 12 Jahre (sonst Radfahrausweis oder Aufsicht) |
| Helmpflicht | bis 16 Jahre |
| Alkoholgrenze | 0,5 ‰ |
Die Polizei weist in ihrer Mitteilung außerdem darauf hin, dass E‑Scooter mit höheren technischen Werten rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Die konkreten Umstände, ob hier technische Mängel oder andere Faktoren zum Unfall beigetragen haben, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Für Anwohner:innen und Eltern im Bezirk Feldkirch ist der Vorfall eine Erinnerung an die Risiken, die von schnell fahrenden Kleinfahrzeugen in Wohnstraßen ausgehen können. Bis zum Abschluss der Untersuchungen sind keine weiteren Details zu etwaigen strafrechtlichen Maßnahmen oder zur Identität der Beteiligten veröffentlicht worden.