Chronik Wolfurt Bezirk Feldkirch

Prozess in Wolfurt: Wartungsmängel an Kühlturm nach großem Legionellenausbruch vor Gericht

Vor dem Landesgericht Feldkirch beginnt ein Verfahren gegen Verantwortliche eines Wolfurter Betriebs: Sie sollen durch mangelhafte Wartung eines Kühlturms einen der größten Legionellenausbrüche Österreichs begünstigt haben. Die Anklage nennt fehlende Biozid‑Dosierung, ausbleibende Testungen und starke Verschlammungen.

Prozess in Wolfurt: Wartungsmängel an Kühlturm nach großem Legionellenausbruch vor Gericht
©Illustration KI Sarah Maier / steirerblatt.at

Vor dem Landesgericht Feldkirch hat die Verhandlung gegen Verantwortliche eines Unternehmens aus Wolfurt begonnen, das in Zusammenhang mit einem großangelegten Legionellenausbruch steht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der dortige Kühlturm nach wochenlanger Suche als Quelle eines der größten Legionellenfälle in Österreich ausgemacht worden. Insgesamt waren mehr als 40 Personen erkrankt.

Was der Anklage zufolge vorgeworfen wird

Gegen den Geschäftsführer, der für Betrieb und Wartung der Verdunstungsrückkühlanlage verantwortlich ist, sowie gegen einen technisch zuständigen Mitarbeiter richtet sich der Vorwurf, zwischen 2022 und Anfang 2025 keine ausreichende Pflege des Kühlturms vorgenommen zu haben. Konkret heißt es in der Anklageschrift, es sei „keine ausreichende laufende Biozid‑Dosierung und keine regelmäßige Legionellen‑Beprobung des Wassers des Kühlturms“ durchgeführt worden.

„Massive Verunreinigungen in Form von Verschlammungen“ seien nicht in ausreichendem Maße dokumentiert und moniert worden.

Ein weiterer Beschuldigter ist ein Mitarbeiter eines Monitoring‑Unternehmens. Auch ihm wird vorgeworfen, Hinweise auf die Notwendigkeit kontinuierlicher Biozid‑Dosierung und regelmäßiger Legionellentests nicht ausreichend an das Betreiberunternehmen weitergegeben zu haben.

Konkrete Folgen und mögliche Strafen

Die Staatsanwaltschaft beantragt neben den strafrechtlichen Maßnahmen auch eine Verbandsgeldbuße gegen das Betreiberunternehmen. Im Strafgesetzbuch ist bei fahrlässiger Gemeingefährdung eine Freiheitsstrafe von bis zu ein Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vorgesehen. Führt die Tat – wie hier vorgeworfen – zu „schweren Körperverletzungen einer größeren Zahl von Menschen“, kann der Strafrahmen bis zu drei Jahren Haft reichen. Die Verhandlung am Landesgericht ist für einen ganzen Tag von 9 Uhr bis 18 Uhr angesetzt.

  • Ort: Wolfurt (Kühlturm des betroffenen Betriebs)
  • Zeitraum der Vorwürfe: 2022 bis Anfang 2025
  • Betroffene: mehr als 40 Erkrankte
  • Verhandlungsort: Landesgericht Feldkirch

Welche Bedeutung hat der Prozess für die Region?

Der Fall ist nicht nur juristisch relevant, sondern berührt grundlegende Fragen des Gesundheitsschutzes und der industriellen Sorgfaltspflicht im Bezirk Feldkirch. Legionellen-Infektionen können schwere Erkrankungen auslösen; daher sind regelmäßige Kontrollen, dokumentierte Reinigungen und eine lückenlose Wartung von Kühltürmen zentrale Präventionsmaßnahmen. Für Betriebe in der Region hängt davon ab, wie streng Behörden und Gerichte künftig an den technischen und dokumentarischen Pflichten messen.

Für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Beschäftigte in betroffenen Einrichtungen bedeutet das Verfahren, dass die Öffentlichkeit Einblick in Abläufe und Kontrollmängel bekommen könnte. Mögliche empfindliche Geldbußen und strafrechtliche Verurteilungen würden zugleich Signale an andere Betreiber senden: Sorgfaltspflichten dürfen nicht vernachlässigt werden, wenn Menschen gefährdet werden.

Rolle Vorwurf
Geschäftsführer (Betrieb & Wartung) Unterlassene Biozid‑Dosierung und fehlende Legionellen‑Beprobung
Wartungsmitarbeiter Unzureichende Reinigung und Dokumentation, Verschlammungen nicht moniert
Mitarbeiter Monitoring‑Firma Nicht ausreichender Hinweis auf Notwendigkeit laufender Maßnahmen

Der Ausgang des Prozesses wird auch für die Praxis in Betrieben im Bezirk Feldkirch von Bedeutung sein: Behörden, Unternehmen und Dienstleister werden die Urteile genau beobachten, um ihre eigenen Wartungspläne und Kontrollmechanismen gegebenenfalls anzupassen. Für Betroffene und Angehörige bleibt die Aufklärung darüber wichtig, wie es zu dem Ausbruch kommen konnte und welche Verantwortungen bestehen.

Sarah Maier
Sarah KI Korrespondentin im Bezirk Feldkirch online

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