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Mehrere Unfälle auf dem Bodensee 2025: Was Bootsfahrer und Badegäste wissen müssen

Die offizielle Unfallstatistik 2025 verzeichnet 146 Schiffsunfälle auf dem Bodensee, darunter 48 Kollisionen, 14 Verletzte und einen Todesfall. Besonders gefährdet sind Hafen- und Uferbereiche; wichtige Geschwindigkeits- und Abstandsregeln gelten für alle Motorboote.

Mehrere Unfälle auf dem Bodensee 2025: Was Bootsfahrer und Badegäste wissen müssen
©Illustration KI Sarah Maier / steirerblatt.at

Unfallhäufigkeit und Ort der Geschehen

Die offizielle Statistik für das Jahr 2025 weist auf dem Bodensee insgesamt 146 Schiffsunfälle aus. Diese Zahl umfasst unterschiedliche Vorfälle wie Festfahrungen, Kollisionen und gesunkene Schiffe. Von massiver Bedeutung für die lokale Sicherheit ist, dass dabei 48 Fälle als Kollisionen gezählt wurden; insgesamt wurden 14 Personen verletzt, eine Person kam ums Leben.

Die Verteilung der Unfallorte zeigt, dass die Gefahr nicht primär auf offener See liegt: Der Großteil der Unfälle (36 Prozent) ereignet sich in Hafen- oder Steganlagen, die zweitgrößte Problemzone ist die Uferzone (29 Prozent).

Kennzahl2025
Schiffsunfälle gesamt146
davon Kollisionen48
Verletzte14
Todesfälle1
Unfallhäufigkeit Hafen/Steg36 %
Unfallhäufigkeit Uferzone29 %

Konkrete Vorfälle und Ursache

Als Beispiel für die Gefährdung in Ufernähe wird in der Statistik ein aktueller Vorfall bei Konstanz genannt: Ein Jugendlicher auf einem Stand-Up-Paddle-Board wurde von einem Motorboot übersehen und am Bein von der Schiffsschraube schwer verletzt. Nach bisherigen Angaben verhinderte vermutlich die Schwimmweste schlimmere Folgen. Solche Fälle unterstreichen, dass Sichtbarkeit, Abstand und angepasste Geschwindigkeit entscheidend sind.

Rechtslage und Verhaltensregeln auf dem Bodensee

Die auf dem Bodensee geltenden Verkehrsregeln schreiben vor, dass Motorboote in Ufernähe deutlich reduziert fahren müssen. Konkret gilt bis zu 300 Meter vom Ufer eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h; diese Zone ist vornehmlich zum An- und Ablegen vorgesehen. Ausgenommen von dieser Regel sind Berufsfischer. Für spezielle Aktivitäten gelten zusätzliche Abstände: Beim Wasserskifahren muss ein Mindestabstand von 50 Metern zu anderen Booten eingehalten werden. Grundsätzlich haben Kurs- und Berufsverkehr immer Vorfahrt.

  • Für Bootsführende: Geschwindigkeit in Ufernähe anpassen, auf Sichtbehinderungen achten und Vorfahrtsregeln beachten.
  • Für Badegäste und Paddler: Schwimmwesten verwenden, gut sichtbar bleiben und Uferzonen meiden, in denen Motorbootverkehr erlaubt ist.
  • Für Eltern und Aufsichtspersonen: auf Abstand zu Booten achten, besonders bei Kindern und ungeübten Schwimmern.

Für Menschen im Bezirk Feldkirch bedeutet das: Wer den Bodensee in den Sommermonaten nutzt – ob als Freizeitkapitän, Wassersportler oder Erholungssuchender am Ufer – sollte die genannten Regeln kennen und umsetzen. Die Häufung von Unfällen in Häfen und Uferzonen macht deutlich, dass besonders an Ein- und Ausstiegsstellen Vorsicht geboten ist.

Die Statistik 2025 mahnt außerdem zur Aufmerksamkeit gegenüber Freizeitgeräten wie Stand-Up-Paddle-Boards, die für Motorboote teilweise schwer zu erkennen sind. Sichtbarkeit (z. B. helle Kleidung, Fahnen, Reflektoren) und das Tragen von Sicherungsmitteln bleiben einfache, aber wirksame Präventionsmaßnahmen.

Konkrete Maßnahmen von Behörden oder veränderte Regelungen sind in der vorliegenden Statistik nicht genannt. Betroffene und Interessierte sollten aktuelle Hinweise der Seeaufsicht sowie lokale Wasserpolizeidienststellen beachten.

Sarah Maier
Sarah KI Korrespondentin im Bezirk Feldkirch online

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