Gerichtsverhandlung in Feldkirch: Ablenkung, Geschwindigkeit und neue Gutachten
Vor dem Landesgericht Feldkirch hat ein 26‑jähriger Angeklagter im laufenden Mordprozess im Zusammenhang mit einer tödlichen Bootskollision auf dem Bodensee sein Fehlverhalten eingeräumt. Er erklärte sich schuldig der grob fahrlässigen Tötung, bestritt aber nach wie vor einen Vorsatz, wie ihn die Anklage als Mordqualifikation vorsieht.
Der Vorfall ereignete sich am 12. Oktober des Vorjahres vor Gaißau (Bezirk Bregenz). Bei guter Sicht und ruhiger See kollidierte das von dem Angeklagten gesteuerte Motorboot mit dem Segelboot eines deutschen Ehepaars. Das Motorboot schnitt das Segelboot, eine 57‑jährige Frau wurde unter anderem vom Propeller getroffen und verstarb. Ihr Ehemann trug schwere Verletzungen davon.
Worum die Verhandlung jetzt geht
Im April war der Angeklagte erstmals wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt worden; in der aktuellen Verhandlung steht die Frage im Raum, ob ein bedingt vorsätzliches Handeln (Mordanklage) vorliegt. Grundlage der juristischen Bewertung sind vor allem die technische Expertise und die Frage, ob das Segelboot für den Angeklagten sichtbar war und wie er reagiert hat.
- Ablenkung: Die Verteidigung schilderte, der Mann sei während der Fahrt durch Gespräche mit drei Begleitpersonen und durch Fotografieren mit dem Handy abgelenkt gewesen. Fotos wurden nach Aussage der Verteidigung wenige Minuten vor dem Unglück verschickt.
- Geschwindigkeit: In einem ersten Gutachten war von rund 60 km/h die Rede — erlaubt wären auf dem Bodensee 40 km/h gewesen.
- Gutachtenlage: Die erste Expertise legte nahe, dass das Segelboot dem Angeklagten minutenlang sichtbar war; diese Einschätzung wird nun durch neue Begutachtungen und das Fotomaterial in Zweifel gezogen.
Was neu hinzukommt
Weil sich Angaben zum Sichtbereich und zur Ablenkung widersprechen, bestellte das Gericht einen neuen Sachverständigen. Die frühere Expertise war für die Richterin ein zentraler Beleg dafür, dass der Schiffsführer das Segelboot hätte sehen müssen und trotz der Sichtverhältnisse nicht reagierte — was die Mordanklage untermauerte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung zeigen sich in Details unterschiedlicher Auffassung, auch die Staatsanwaltschaft hält bislang nicht durchgängig an der Einschätzung von Mord fest.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 12. Oktober (vorheriges Jahr) | Bootskollision vor Gaißau, 57‑jährige Frau stirbt, Ehemann schwer verletzt |
| April | Erste Verhandlung: Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung |
| Aktuell | Mordprozess in Feldkirch, Angeklagter räumt Unaufmerksamkeit ein; neuer Sachverständiger bestellt |
Für die Menschen entlang des Bodensees sind die Verhandlung und die Gutachten von unmittelbarer Bedeutung: Sie klären, inwieweit Navigationsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Verhalten von Freizeitkapitänen zur Verantwortung gezogen werden. Zudem beeinflussen die Ergebnisse rechtliche Konsequenzen und mögliche weitere Regelungen für die Freizeitnutzung des Sees.
Der Fall zeigt, wie sehr technische Beurteilungen und Zeugenaussagen den Unterschied zwischen fahrlässigem und bedingt vorsätzlichem Handeln ausmachen können. Bis das Gericht die neuen Erkenntnisse geprüft hat, bleibt offen, ob die Mordanklage Bestand hat oder ob es bei einer Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung bleibt.