Vor genau vier Jahren trat in Bregenz die erweiterte Fußgängerzone in Kraft und veränderte die Nutzung des Innenstadtbereichs nachhaltig. Die Landeshauptstadt verfügt seither über die größte zusammenhängende Fußgängerzone Vorarlbergs. Damit ist ein öffentlicher Raum entstanden, der vorrangig den Menschen vorbehalten ist und die Innenstadt als Ort des Aufenthalts, der Begegnung und des geselligen Miteinanders stärkt.
Bilanz: Lebensqualität und Sicherheit
Die Stadt dokumentiert eine durchgehend positive Resonanz: Bevölkerung und Gäste hätten den erweiterten Bereich gut angenommen, heißt es in der Zusammenfassung der Stadtverwaltung. Die Verkehrsberuhigung soll einen wichtigen Schritt hin zu einer lebenswerten Innenstadt dargestellt haben. Diese Entwicklung fand auch über die Stadtgrenzen hinaus Beachtung: Die Maßnahme wurde unter anderem mit dem VCÖ‑Mobilitätspreis ausgezeichnet.
Welche Bereiche gehören zur Fußgängerzone?
Die Fußgängerzone umfasst zahlreiche zentrale Straßen und Plätze der Bregenzer Innenstadt. Für Besucherinnen und Besucher sowie Anrainerinnen und Anrainer ist es wichtig zu wissen, welche Wege von der Regelung betroffen sind. Die betroffenen Bereiche sind:
- Kornmarktplatz und Kornmarktstraße (bis Kreuzung Nepomukgasse)
- Inselstraße, Rathausstraße, Anton‑Schneider‑Straße (bis Brandgasse)
- Leutbühel, Deuringstraße, Maurachgasse, Kirchstraße (ab Römerstraße bis Thalbachgasse)
- Römerstraße, Kaiserstraße, Schulgasse, Kaspar‑Hagen‑Straße (bis Jahnstraße)
- Jahnstraße (von Bahnhofsstraße bis Kreuzung Kaspar‑Hagen‑Straße)
| Bereich | Straßen / Plätze |
|---|---|
| Fußgängerzone | Kornmarktplatz, Kornmarktstraße, Inselstraße, Rathausstraße, Anton‑Schneider‑Straße, Leutbühel, Deuringstraße, Maurachgasse, Kirchstraße, Römerstraße, Kaiserstraße, Schulgasse, Kaspar‑Hagen‑Straße, Jahnstraße |
| Begegnungszonen | Bergmannstraße, Teile der Anton‑Schneider‑Straße, Kornmarktstraße (bis Kreisverkehr HTL), Nepomukgasse, Kaspar‑Hagen‑Straße über Jahnstraße bis Neugasse |
Verkehrsregeln: Was gilt konkret?
In der Fußgängerzone ist der motorisierte Verkehr grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind klar geregelt und betreffen unter anderem:
- Lieferverkehr zu festgelegten Ladezeiten
- Einsatzfahrzeuge
- Taxis zum Zu‑ und Aussteigenlassen von Fahrgästen
- Hotelgäste
- Fahrzeuge mit Insassen mit Behindertenausweis gem. StVO
- Fahrzeuge mit entsprechender Ausnahmegenehmigung
In den ergänzend eingerichteten Begegnungszonen ist das Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden vorgesehen: Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn benutzen, gleichzeitig gelten besondere Rücksichtnahmen für Radfahrende und motorisierte Verkehrsteilnehmende.
Bedeutung für Anrainer, Handel und Besucher
Die eingeführten Regelungen beeinflussen den Alltag in der Innenstadt: Lieferzeiten und Ausnahmegenehmigungen sind für Gewerbetreibende und Dienstleister zentral, damit Warenanlieferungen planbar bleiben. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind die expliziten Ausnahmeregeln wichtig, damit ein barrierefreier Zugang zu Geschäften und Einrichtungen gewährleistet bleibt. Für Besucherinnen und Besucher steht die Aufenthaltsqualität im Vordergrund: Wegfall des Durchzugsverkehrs, mehr Raum zum Flanieren und Verweilen sowie eine erhöhte Verkehrssicherheit.
Die Stadtverwaltung sieht in der Fußgängerzone einen Beitrag zur Attraktivität Bregenz’ als Lebens‑ und Wirtschaftsstandort. Die Auszeichnung mit dem VCÖ‑Preis bestätigt, dass die Maßnahmen über lokale Grenzen hinaus positiv bewertet werden. Für die Praxis heißt das: Wer in die Innenstadt kommt, sollte sich auf veränderte Verkehrsführungen einstellen und die angegebenen Ausnahmeregelungen beachten, um reibungslose Abläufe für alle Beteiligten zu ermöglichen.