Vor dem Landesgericht Leoben ist am aktuellen Verhandlungstag ein seit Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit aus dem Bezirk Murau verhandelt worden. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf der beharrlichen Verfolgung gegen einen Mann, zudem weitet die Staatsanwaltschaft den Strafantrag aus: Es besteht nun auch der Vorwurf der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, weil der Beschuldigte zwei Personen mit seinem Auto so bedrängt haben soll, dass diese zur Seite springen mussten.
Verfahrenslage und Aussagen
Richter Armin Scheck machte zu Beginn klar, dass an diesem Termin kein Urteil zu erwarten sei: Der Sachverhalt sei „äußerst komplex“, zudem fehle eine Zeugin. Bereits in den ersten Verhandlungsminuten wurde deutlich, wie festgefahren die Positionen sind. Der Angeklagte beantragte Korrekturen des Protokolls der vorangegangenen Verhandlung und diskutierte einzelne Formulierungen zeilenweise mit dem Gericht. Der Richter bremste den Angeklagten mit dem Hinweis:
„Bitte halten Sie sich kurz, sonst sitzen wir bis Mitternacht da.“
Die Aussagen der Beteiligten gehen teils deutlich auseinander: Die Staatsanwaltschaft beschreibt wiederholte Fahrten des Beschuldigten durch Höfe mehrerer Familien sowie das Anfertigen von Fotos und Videos, außerdem Einschüchterungen gegenüber Angehörigen. Der Angeklagte bestreitet diese Schilderungen.
Die Darstellung des Beschuldigten
Der Beschuldigte schildert einzelne Vorfälle anders: Im betreffenden Vorfall, bei dem es zur angeblichen Bedrängung zu Fuß gehender Personen gekommen sein soll, habe er sich nach eigenen Angaben auf dem Weg zu seiner Kuhherde befunden. Er gibt an, sein Auto habe gestanden, er habe gefilmt und die Personen gefragt, warum sie den Forstweg benützen; später sei er langsam hinter ihnen hergefahren. Er sieht sich demnach in einer erklärenden, nicht in einer bedrohenden Rolle und spricht von einer bewussten Blockade des Forstwegs durch die andere Partei und von Provokation.
Bedeutung für Betroffene und Ablauf
Der Verhandlungsverlauf zeigt, wie aufwendig die rechtliche Aufarbeitung nach Jahren erbitterter Nachbarschaftsstreitigkeiten sein kann: Fehlende Zeugen, widersprüchliche Angaben und detaillierte Protokollfragen verzögern Entscheidungen. Für die betroffenen Familien bedeutet das anhaltende Unsicherheit und Belastung; das Gericht sieht sich mit komplexen Indizienfragen konfrontiert, die nicht mit einem einzigen Termin zu klären sind.
- Vorwurf: Beharrliche Verfolgung (Stalking)
- Erweiterter Vorwurf: Gefährdung der körperlichen Sicherheit
- Gerichtsstand: Landesgericht Leoben
- Beteiligte Region: Bezirk Murau
- Status: Komplexer Sachverhalt, weitere Verhandlungstermine nötig
| Aspekt | Staatsanwaltschaft | Angeklagter |
|---|---|---|
| Wiederholte Fahrten durch Höfe | Behauptet, zur Einschüchterung genutzt | Bestreitet oder erklärt als Weg zu Kuhherde |
| Fotos/Videos | Als Beleg für Einschüchterung genannt | Gab zu, gefilmt zu haben, stellt Kontext dar |
| Vorfall mit Fußgängern | Bedrängung mit Auto, Personen mussten ausweichen | Auto gestanden, später langsam hinterhergefahren; spricht von Provokation |
Konkrete Termine für weitere Sitzungen oder das weitere Vorgehen wurden am Verhandlungstag nicht abgeschlossen; ein Urteil wurde nicht erlassen. Das Verfahren wird am Landesgericht Leoben fortgesetzt, sobald die noch fehlende Zeugin und weitere Beweismittel geklärt sind.
Für Anrainer und alle Betroffenen im Bezirk bleibt die Frage, wie Gericht und Behörden langfristig zu einer Lösung beitragen können, die Rechtssicherheit wiederherstellt und erneute Eskalationen verhindert. Die anhaltenden gegenseitigen Anzeigen zeigen, dass neben der juristischen Klärung auch der soziale Ausgleich der Konfliktparteien eine Herausforderung bleibt.