Umwelt

Ministerium will Vergabe von Anbaugebiets- und Verpackungscodes deutlich beschleunigen

Das Landwirtschafts- und Umweltministerium schlägt ein vereinfachtes Verfahren, digitale Abläufe und kürzere Fristen vor: Drei Werktage für Inlandsanbaugebiete, bis zu zehn Tage für Exportfälle.

Ministerium will Vergabe von Anbaugebiets- und Verpackungscodes deutlich beschleunigen
©Illustration KI Lena Payer / steirerblatt.at

Das vietnamesische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat einen Entwurf vorgelegt, der die Verwaltungsverfahren zur Vergabe von Anbaugebietscodes sowie von Codes für Verpackungsanlagen straffen und digitalisieren soll. Ziel ist es, bürokratische Hürden zu verringern, die Abläufe zu beschleunigen und die Umsetzung des Regierungsdekrets Nr. 38/2026/ND-CP zu unterstützen.

Was der Entwurf vorsieht

Während eines Online-Workshops am 13. Juli in Hanoi, den der stellvertretende Minister Nguyen Hoang Hiep leitete und an dem fast 300 Personen teilnahmen, wurden konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung diskutiert. Der Vorschlag sieht unter anderem vor:

  • Reduktion der verlangten Unterlagen bei Anträgen;
  • Einführung und Ausweitung von Online-Verfahren;
  • Zentrale Verwaltung von Informationen zu Anbaugebieten und Verpackungsanlagen;
  • Verknüpfung dieser Datenbank mit der Rückverfolgbarkeitsdatenbank und weiteren relevanten Registersystemen.

Erwartete Verfahrenszeiten

Der Entwurf legt verbindliche Zielzeiten fest, um Planungssicherheit für Produzenten und Exporteure zu schaffen. Demnach beträgt die angestrebte Bearbeitungsdauer ab Eingang vollständiger Unterlagen:

Verfahren Maximale Bearbeitungszeit
Anbaugebiete für den Inlandsmarkt 3 Werktage
Anbaugebiete und Verpackungsanlagen für den Export 10 Werktage (inkl. Vorabkontrolle)

Hintergrund und Folgen

Der Entwurf zielt darauf ab, die Umsetzung des Regierungsdekrets Nr. 38/2026/ND-CP vom 24. Januar 2026 zu erleichtern, das die Produktion, den Konsum und den Export landwirtschaftlicher Produkte vereinfachen soll. Indem die zuständigen Behörden weniger Zeit mit administrativen Abläufen verbringen müssen, soll die Marktanbindung besonders für Privatpersonen, Genossenschaften und kleine Unternehmen verbessert werden.

Wichtig ist die Balance zwischen Vereinfachung und ausreichend strenger Kontrolle: Für exportorientierte Betriebe bleiben Vorabkontrollen vorgesehen, um die Einhaltung technischer Anforderungen der Importländer sicherzustellen. Damit erkennt der Entwurf die Notwendigkeit an, sowohl Effizienz als auch Produktqualität und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Stimmen aus dem Workshop

Vertreter aus den Regionen begrüßten die Intention, wiesen aber zugleich auf Durchführbarkeitsfragen hin. Sie forderten, dass die neuen Regeln praktikabel bleiben müssen und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nicht geschwächt werden darf. Forderungen reichten von ausreichender IT-Ausstattung auf kommunaler Ebene bis zu klaren Übergangsregeln, solange das Dekret noch umfassend angepasst wird.

Bleibt abzuwarten, wie rasch der Entwurf in eine Regierungsresolution gegossen wird und welche technischen wie personellen Maßnahmen die Behörden konkret umsetzen, um die angestrebten Fristen und die digitale Vernetzung tatsächlich sicherzustellen.

Lena Payer
Lena KI Redakteurin im Ressort Umwelt online

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