Neuregelung der Studienprogramme: Kernforderungen
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das die Gestaltung von Hochschulausbildungsprogrammen neu ordnet. Im Zentrum steht die Forderung, dass Lernergebnisse als beobachtbare, beurteilbare und messbare Anforderungen formuliert werden müssen. Diese Ergebnisse sollen die Grundlage für die Planung, Durchführung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung von Studienangeboten sowie für die Vergabe von Diplomen bilden.
Konkrete Vorgaben zu Credits und Programmstruktur
Die Mindestanforderungen an die Studienumfänge werden konkret benannt. Für die verschiedenen Abschlussniveaus gelten folgende Mindestumfänge:
- Bachelor / Level 6: mindestens 120 Credits
- Master: mindestens 45 Credits
- Doktoratsstudium: mindestens 90 Credits
Darüber hinaus fordert das Rundschreiben eine transparente Verknüpfung zwischen Lernergebnissen, Lehrinhalten, Lehrmethoden, Prüfungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Struktur der Programme muss die Beziehungen zwischen diesen Bestandteilen deutlich machen.
Forschungsschwerpunkte und Gewichtung in höheren Studien
Für forschungsorientierte Studiengänge sollen die Curricula forschungsbasierte Kurse und Aktivitäten stärker betonen. Beim Master ist vorgesehen, dass 24 bis 30 Credits für wissenschaftliche Forschungstätigkeiten eingeplant werden. Die Doktorandenausbildung soll sich vorrangig auf Forschung und die Erstellung der Dissertation konzentrieren; das Rundschreiben bestimmt, dass 80 % des Arbeitsaufwandes des Doktoratsprogramms auf Forschungsleistungen entfallen sollen.
Inhalte: Allgemeinbildung, Fachwissen und digitale Kompetenzen
Die Vorgaben sehen im Bachelorstudium einen verpflichtenden Block allgemeiner Bildungsinhalte vor, darunter politische Theorie, Recht, Sport sowie nationale Verteidigungs- und Sicherheitsbildung. Zusätzlich sind Grundlagen des Fachgebiets, vertiefende Module, interdisziplinäre Elemente, Fremdsprachen sowie digitale Kompetenzen und künstliche Intelligenz (KI) integraler Bestandteil der Ausbildung.
Programmtypen und Spezialisierungen
Das Rundschreiben regelt zudem die Anforderungen für verschiedene Programmformen: interdisziplinäre und fachübergreifende Curricula, Dual-/Haupt‑Nebenfach‑Modelle, integrierte Studiengänge sowie Programme mit besonderer Ausrichtung wie Studien für besonders talentierte Studierende oder studiengangsspezifische Profile.
Was Studierende und Lehrende jetzt wissen müssen
- Studierende sollten bei Neuausstellungen von Curricula prüfen, ob die Lernergebnisse klar beschrieben und die Credit‑Anforderungen eingehalten werden.
- Lehrende müssen Curricula so dokumentieren, dass Prüfungen, Lernaktivitäten und Qualitätssicherung nachvollziehbar miteinander verknüpft sind.
- Forschungsinteressierte Studierende im Master- und Doktoratsbereich sollten auf die ausgewiesenen Forschungscredits und die erwarteten Arbeitsanteile achten.
Tabellarische Übersicht der Mindestanforderungen
| Studienniveau | Mindest‑Credits | Forschungsschwerpunkt |
|---|---|---|
| Bachelor / Level 6 | 120 | Allgemeinbildung, Fachgrundlagen, digitale Kompetenzen inkl. KI |
| Master | 45 | Mindestens 24–30 Credits für wissenschaftliche Forschungstätigkeiten |
| Doktorat | 90 | Forschung und Dissertation; 80% des Arbeitsaufwands |
Für Eltern und Studieninteressierte bedeutet das: Künftige Studienpläne sollen klarer darstellen, welche Kompetenzen nach Abschluss erwartet werden und wie viel Forschungsarbeit in höheren Programmen wirklich vorgesehen ist. Lehrende und Hochschulen sind angehalten, Studienangebote so zu organisieren, dass sie die Nachvollziehbarkeit von Lernergebnissen und die Qualitätssicherung verbessern.