Das Land Tirol hat wegen eines konkreten Wolfsverdachts in St. Sigmund im Sellrain eine Abschussverordnung erlassen. Die Maßnahme wurde am Mittwoch kundgemacht und trat unverzüglich in Kraft; sie gilt bis einschließlich 29. September 2026. Betroffen ist der Bezirk Innsbruck-Land.
Grund: Mehrere Schafrisse auf einer Alm
Auslöser der Verordnung sind Vorfälle in einem Almgebiet der Gemeinde St. Sigmund. Bereits am Montag war ein totes Schaf aufgefunden worden; am darauffolgenden Dienstag entdeckte man laut Landesangaben weitere Fundstellen mit insgesamt vier toten und vier verletzten Schafen. Die tierärztliche Untersuchung erfolgte amtlich, wobei das festgestellte Rissbild nach Landesangaben den konkreten Verdacht auf einen Wolf begründet.
Vorgehensweise und Zuständigkeiten
Mit der Abschussverordnung schafft das Land Tirol die rechtliche Grundlage, um den als Schadwolf eingestuften Verursacher innerhalb des festgelegten Zeitraums entnehmen zu können. Die zuständige Jägerschaft im Bezirk wurde bereits informiert. Neben der Jagdverwaltung sind für fachliche Prüfungen Veterinärbehörden eingebunden.
- Fundtage: Montag (erstes totes Schaf), Dienstag (weitere Funde)
- Befund: 4 tote, 4 verletzte Schafe
- Gültigkeit der Verordnung: bis 29. September 2026
Das Land Tirol bittet die Bevölkerung ausdrücklich, Beobachtungen von Großraubtieren möglichst rasch zu melden. Für die fachliche Beurteilung seien vor allem Fotos oder anderes Bildmaterial wichtig. Meldungen können entweder über das Sichtungsformular auf der Website des Landes oder direkt bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft erfolgen. Weiterführende Informationen zu Wolf, Bär und Luchs stellt das Land auf seiner Informationsplattform bereit.
| Datum | Vorfall |
|---|---|
| Montag | erstes totes Schaf entdeckt |
| Dienstag | 4 tote und 4 verletzte Schafe aufgefunden |
| Gültigkeit | bis 29. September 2026 |
Für die regional Betroffenen — Almwirte, Schäfer, Bergbauern und Besucher der alpinen Gebiete — bedeutet die Verordnung eine Verschärfung der Lage: Einerseits besteht die Absicht, weiteren Schafverlusten vorzubeugen; andererseits könnte die Maßnahme neue Diskussionen um den Umgang mit Wölfen und Schutzkonzepte für Nutztiere anstoßen. Sachliche Meldungen von Sichtungen und verlässliches Bildmaterial tragen dazu bei, Vorfälle fachlich zu klären.
Konkrete Folgefragen für Betroffene sind etwa, ob und wie Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune, Hunde oder verstärkte Anwesenheit auf den Almen kurzfristig unterstützt werden können und wie die Kommunikation zwischen Land, Bezirkshauptmannschaft und lokalen Almwirtschaftsbetrieben organisiert wird. Das Land führt bereits Informationsangebote über Großraubtiere; für unmittelbare Meldungen bleibt die Bezirkshauptmannschaft der erste Ansprechpartner.