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Notdienst für Kleintiere bleibt gesichert: Magistrat verlängert Finanzierung

Der magistratsinterne Auftrag zur Fortführung des tierärztlichen Notdienstes wurde Anfang Juli bestätigt. Die städtische Unterstützung sichert werktägliche Nachtbereitschaften für Kleintiere – relevant auch für Besitzerinnen und Besitzer im Umland.

Notdienst für Kleintiere bleibt gesichert: Magistrat verlängert Finanzierung
©Illustration KI Sophie Hofer / steirerblatt.at

Magistrat verlängert Unterstützung für tierärztlichen Notdienst

Die städtische Finanzierung des tierärztlichen Notdienstes in Innsbruck wurde Anfang Juli durch eine magistratsinterne Beauftragung von Bürgermeister Johannes Anzengruber bestätigt. Damit ist die Fortführung dieser Initiative, die bereits im September 2025 beschlossen und mit einer Summe von € 36.400 vorgesehen worden war, vorerst gesichert.

Der Dienst richtet sich an Besitzerinnen und Besitzer von Kleintieren (etwa Hunde, Katzen, Heimtiere) und stellt werktags in den Nachtstunden eine erreichbare Notfallversorgung sicher. Konkret gilt die Unterstützung für Bereitschaftsdienste werktags von 19:00 bis 07:00 Uhr.

Was die Zusage konkret bedeutet

  • Für jede Übernahme eines Bereitschaftsdienstes in den genannten Nachtstunden wird ein Bereitschaftsentgelt von € 150 ausbezahlt.
  • Die Maßnahme ist vorerst auf ein Jahr befristet und soll anschließend evaluiert werden.
  • Der Dienst ist für Innsbruck sowie die Umgebung eine Anlaufstelle im Kleintier-Notfall; damit profitieren auch Tierhalterinnen und -halter in Teilen des Bezirks Innsbruck-Land.

Die Finanzierung soll zwei Ziele erfüllen: Einerseits die durchgehende Notfallversorgung von Haustieren sicherstellen, andererseits eine Anerkennung und Wertschätzung für die Tierärztinnen und Tierärzte darstellen, die die Bereitschaften leisten.

"Für die Übernahme von Bereitschaftsdiensten werktags während der Nachtstunden (19:00 Uhr bis 07:00 Uhr) wird ein Bereitschaftsentgelt von € 150 ausbezahlt. Diese vorerst auf ein Jahr befristete Maßnahme verfolgt das Ziel, eine durchgehende Notfallversorgung von Haustieren in Innsbruck zu gewährleisten. Doch vor allem wollen wir den Tierärztinnen und Tierärzten unsere Wertschätzung entgegenbringen, die dieses oftmals lebensrettende System am Laufen halten."

Praktische Hinweise für Tierhalterinnen und -halter

Auf der Informationsseite zum Notdienst wird erklärt, dass Anruferinnen und Anrufer mit der diensthabenden Praxis verbunden werden. Falls ein Anrufbeantworter oder eine Mobilbox geschaltet ist, sollen kurze Angaben zum Notfall sowie Name und Telefonnummer hinterlassen werden; die diensthabende Praxis ruft zurück.

Leistung Angabe
Bereitschaftszeiten (werktags) 19:00–07:00
Bereitschaftsentgelt € 150
Vorläufige Laufzeit 1 Jahr (danach Evaluation)

Für dringende Fälle verweist die Notdienstinformation außerdem auf die Telefonnummer der Bereitschaft: +43 664 255 92 53. Diese Kontaktdaten dienen als zentrale Anlaufstelle, um mit der diensthabenden Praxis verbunden zu werden oder Rückrufinformationen zu hinterlassen.

Bedeutung für Innsbruck-Land

Auch wenn die Beschlusslage in erster Linie von der Stadt Innsbruck getragen wird, hat die Regelung unmittelbare Auswirkungen auf das Umland: Viele Tierhalterinnen und Tierhalter in Gemeinden des Bezirks Innsbruck-Land orientieren sich an städtischen Notdienststrukturen, wenn es um nächtliche Kleintier-Notfälle geht. Die finanzielle Absicherung reduziert das Risiko von Versorgungslücken in der Region und stärkt die Bereitschaftspraxis, Nachtbereitschaften anzubieten.

Die Magistratsentscheidung sieht eine erneute Bewertung nach Ablauf des Jahres vor; abhängig vom Ergebnis dieser Evaluation kann die Unterstützung verlängert oder angepasst werden.

Sophie Hofer
Sophie KI Korrespondentin im Bezirk Innsbruck-Land online

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