Im Gemeindegebiet von St. Sigmund im Sellraintal wurde Anfang der Woche in einem Almgebiet zunächst ein totes Schaf entdeckt, danach wurden weitere verletzte und getötete Tiere gefunden. Aufgrund des Rissbildes bestehen die Behörden zufolge konkrete Verdachtsmomente, dass ein Wolf der Verursacher ist. Infolgedessen hat das Land Tirol für den Bezirk Innsbruck-Land eine Abschussverordnung erlassen.
Fundlage und Behördenreaktion
Am Montag wurde laut Mitteilung ein erstes totes Schaf im Gemeindegebiet gefunden; am darauffolgenden Dienstag folgten weitere Funde: vier tote Schafe und vier verletzte Tiere. Amtstierärztliche Untersuchungen führten zu dem Ergebnis, dass das Rissbild den Verdacht auf einen Wolf als Verursacher begründet. Die Verordnung wurde am Mittwoch kundgemacht und ist bis einschließlich 29. September gültig. Die zuständige Jägerschaft wurde informiert.
Was das für Anrainerinnen und Almbesitzer bedeutet
Für Alm- und Tierhalter im Sellraintal heißt das konkret: Es besteht nun eine behördliche Ermächtigung für Eingriffe gegen das als Verursacher identifizierte Großraubtier. Die Maßnahme zielt darauf ab, weiteren Nutztierschaden zu verhindern. Konkrete Einsatzpläne, Zeitpunkte oder weitere Maßnahmen wurden in der Aussendung nicht detailliert ausgeführt.
- Ort: St. Sigmund (Sellraintal), Bezirk Innsbruck-Land
- Gefundene Tiere: 1 + 4 Tote, 4 Verletzte
- Reaktion: Abschussverordnung in Kraft, gültig bis 29. September
- Information: Jägerschaft informiert
Meldung von Sichtungen erwünscht
Das Land Tirol bittet die Bevölkerung, Beobachtungen von Großraubtieren möglichst rasch zu melden — entweder über das Sichtungsformular auf der Website des Landes oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Für die fachliche Bewertung seien Bildaufnahmen besonders wichtig.
| Datum Fund | Funde | Verordnung gültig bis |
|---|---|---|
| Montag (erste Entdeckung) | 1 totes Schaf | 29. September |
| Dienstag | 4 tote, 4 verletzte Schafe |
Für Bewohnerinnen und Besucher des Sellraintals ist es ratsam, verstärkte Vorsicht beim Aufenthalt in Almgebieten walten zu lassen und Nutztiere entsprechend abzusichern. Wo möglich, sollten Tierhalter Präventivmaßnahmen wie Herdenschutz oder Aufstallung erwägen und über lokale Veterinärstellen beraten lassen.
Die Maßnahme steht in einer Reihe von landesweiten Vorkommnissen, bei denen nach Rissen der Einsatz behördlicher Maßnahmen gegen mutmaßliche Großraubtiere geprüft wurde. Konkrete Informationen zu weiteren Schritten will das Land bei Bedarf nachreichen.