Stadteigene Liegenschaft in zentraler Lage steht zum Verkauf
Die Landeshauptstadt Klagenfurt hat das sogenannte Bohrerhaus mit der Anschrift Villacher Straße 31 zum Verkauf ausgeschrieben. Für das um 1900 errichtete Gebäude wurde ein Mindestgebot in Höhe von 660.000 Euro festgelegt; dieser Schätzwert stammt von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen. Auf einer Nutzfläche von 618 Quadratmetern sind aktuell mehrere städtische Verwaltungsstellen untergebracht.
Was in dem Haus untergebracht ist und wie die Fläche beschaffen ist
Das Gebäude dient derzeit als Verwaltungsstandort und beherbergt unter anderem das Beschaffungsmanagement, das Facility Management sowie den Stadtrechnungshof. Neben dem Baukörper gehört eine größere, asphaltierte Fläche mit Rasenverbundsteinen zur Liegenschaft.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Adresse | Villacher Straße 31 |
| Baujahr (ca.) | um 1900 |
| Nutzfläche | 618 m² |
| Mindestgebot | 660.000 Euro |
| Aktuelle Nutzung | Beschaffungsmanagement, Facility Management, Stadtrechnungshof |
Verfahren, Frist und Zuständigkeit
Interessenten können bis zum 14. August, 12 Uhr eine Preisvorstellung einreichen; Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Verkauf ist nicht allein durch die Verwaltung zu entscheiden: Er bedarf der Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Klagenfurt. Der zuständige Referent, Julian Geier (ÖVP), betont, dass der Beschluss, das Haus zu veräußern, bereits in der Vergangenheit gefasst worden sei.
„Das Haus zu verkaufen wurde bereits vor Jahren beschlossen“, erklärt dazu der zuständige Referent, Julian Geier (ÖVP).
Bedeutung für die Stadt und die Klagenfurterinnen und Klagenfurter
Die Entscheidung, städtische Liegenschaften zu veräußern, ist Teil eines Immobilienmaßnahmenpakets, das bereits zuvor offen am Markt war. Zwar habe es Interesse gegeben, im ersten Durchgang sei aber kein formales Angebot eingegangen, erinnert Geier. Für die Bevölkerung stellt sich die Frage, wie sich ein Verkauf auf die Erreichbarkeit von Verwaltungsleistungen sowie auf die Nutzung öffentlicher Flächen in dieser zentralen Wohn- und Villengegend auswirken könnte.
- Erhalt der Verwaltungsfunktionen: Bis zu einem Verkauf bleibt die Nutzung durch die Stadt bestehen; bei Verkauf wäre eine räumliche Neuordnung denkbar.
- Stadtbild und Nutzung der Außenflächen: Die asphaltierte Freifläche mit Rasenverbundsteinen könnte nach Eigentümerwechsel neu genutzt werden.
- Kontrolle durch Gemeinderat: Ein Verkauf ist an die Zustimmung des Gemeinderates gebunden, wodurch politische Entscheidungsprozesse weiterhin greifen.
Für Anrainerinnen und Anrainer sowie Nutzer städtischer Dienste in Klagenfurt bedeutet das laufende Verfahren, dass kurzfristig keine Betriebsunterbrechung zu erwarten ist, solange das Gebäude städtisch genutzt wird. Welche langfristigen Folgen ein Eigentümerwechsel hat, wird Gegenstand der Gemeinderatsberatung und möglicher Auflagen sein, sollten Kaufinteressenten ein substantiiertes Angebot vorlegen.
Weitere Informationen zur Liegenschaft und zur Angebotsabgabe sind bei den städtischen Stellen einzuholen; Besichtigungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.