Die Ermittlungen in der sogenannten Überstundenaffäre im Klagenfurter Magistrat sind erneut beendet worden: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das Verfahren gegen den früheren Magistratsdirektor Peter Jost eingestellt. Die Entscheidung wurde dem Beschuldigten mit Schreiben vom 10. August zugestellt, wie Markus Kitz, Sprecher der Kärntner Anklagebehörde, bestätigt.
Kerndaten des Verfahrens
Im Zentrum der Vorwürfe standen Zulagen und ausbezahlte Überstunden, die Jost laut Ermittlungen in der Vergangenheit erhalten haben soll. Besonders auffällig war das abgerechnete Jahr 2022, in dem Jost Berichten zufolge rund 270.000 Euro brutto erhalten haben soll – unter anderem aufgrund von etwa 800 Überstunden, die ausbezahlt worden sein sollen.
- Verfahrensdauer: rund dreieinhalb Jahre
- Betroffene Personen: Ex-Magistratsdirektor Peter Jost und Bürgermeister Christian Scheider
- Entscheidung: Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt
Begründung und Positionen
Die Anklagebehörde führt in der Einstellungsmitteilung aus, dass dem Beschuldigten „eine strafbare Handlung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden“ könne. Ein Einstellungsantrag wurde im Fall Jost nicht von ihm selbst gestellt; die Einstellung erfolgte auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse.
„Die Unrechtsmäßigkeit der Zahlungen an Dr. Peter Jost ist allein schon zweifelhaft“,
so zitiert die Berichterstattung den Anwalt von Bürgermeister Christian Scheider, Michael Sommer, im Zusammenhang mit einer bereits zuvor getroffenen gerichtlichen Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens gegen Scheider. Damit steht nun fest, dass auch gegen Jost kein strafrechtlich relevantes Verhalten mehr verfolgt wird.
Auswirkungen für die Stadtverwaltung
Die Stadt Klagenfurt bleibt als mögliche Fortführungspartei eine der wenigen Instanzen, die das Verfahren noch aufrechterhalten könnte. Aus dem Magistrat heißt es, die Rechtsabteilung müsse die Unterlagen prüfen; eine Stellungnahme liege daher derzeit nicht vor. Praktisch bedeutet die Einstellung für den Verwaltungsbetrieb, dass strafrechtliche Schritte gegen Jost nicht weiterverfolgt werden. Ob dies disziplinar- oder zivilrechtliche Konsequenzen ausschließt, ist nicht automatisch gegeben und hängt von weiteren Prüfungen ab.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 2022 | Monat/Jahr mit hohen Auszahlungen (rund 270.000 Euro brutto; ~800 Überstunden) |
| vor 31 Minuten (Bericht) | Gericht stellte Einstellungsantrag gegen Scheider zuvor zu |
| 10. August | Einstellungsbescheid gegen Peter Jost zugestellt |
Was Klagenfurterinnen und Klagenfurter wissen sollten
Für Bürgerinnen und Bürger ist die Einstellung eines solchen Verfahrens von Bedeutung, weil es um Vertrauen in die Stadtverwaltung und den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern geht. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft besagt nicht, dass es keine Unklarheiten gegeben hat; sie stellt aber fest, dass sich aus Sicht der Anklagebehörde keine strafrechtlich relevante Verfehlung zweifelsfrei nachweisen ließ. Die Magistratsrechtsabteilung wird voraussichtlich weitere Prüfungen vornehmen müssen, wenn die Stadt als Fortführungspartei aktiv werden sollte.
Weitere juristische Schritte, etwa durch die Stadt selbst, wurden bislang nicht angekündigt. Sobald die Magistratsabteilung ihre Bewertung abgeschlossen hat, ist mit einer offiziellen Stellungnahme zu rechnen.
Kontaktinformationen und Hinweise: Wer Auskünfte zu Abläufen in der Magistratsverwaltung wünscht, kann sich an die Rechtsabteilung des Magistrats Klagenfurt wenden. Medienanfragen sind über die Pressestelle der Stadt zu richten.