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Honorarstreit um Budgetanalyse: Stadtsenat lehnt Vergleich ab – Gerichtsgutachter wird bestellt

Die Auseinandersetzung um ein 72.000-Euro-Honorar für eine Budgetanalyse bleibt offen. Eine Stadtsenatsmehrheit verweigerte die Zustimmung zu einem Vergleich; Gerichtsgutachten und zusätzliche Kosten stehen nun bevor.

Honorarstreit um Budgetanalyse: Stadtsenat lehnt Vergleich ab – Gerichtsgutachter wird bestellt
©Illustration KI Paul Leitner / steirerblatt.at

Politischer Streit um Prüferhonorar belastet Klagenfurter Rathaus

Der Streit über die Vergütung für eine vom Wiener Wirtschaftsprüfer Ulrich Kraßnig erstellte Budgetanalyse zieht weitere Kreise: Eine Mehrheit im Stadtsenat von Klagenfurt aus SPÖ, ÖVP und FPÖ hat am Dienstag einem zuvor auf dem Landesgericht ausgehandelten Vergleich nicht zugestimmt. Damit bleibt die juristische Auseinandersetzung um die Rechnung offen und das Verfahren geht in die nächste Phase.

Hintergrund ist eine Analyse, die Kraßnig im vergangenen Jahr im Auftrag der Bürgermeisterpartei FSP und der SPÖ angefertigt und dafür ein Honorar von insgesamt 72.000 Euro in Rechnung gestellt hatte. Die SPÖ bezeichnete dieses Entgelt später als unangemessen; die Stadt überwies daraufhin zunächst nur 36.000 Euro. Kraßnig klagte den ausstehenden Betrag ein. Der nun abgelehnte Vergleich hätte eine reduzierte Zahlung von lediglich 22.000 Euro vorgesehen.

Weiterer Gutachter und zusätzliche Kosten

Weil der Vergleich nicht zustande kommt, wird das Gericht nun einen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung der Analyse beauftragen. Die Stadt rechnet mit unmittelbaren Kosten in Höhe von rund 4.000 Euro für dieses Gutachten; im Fall einer gerichtlichen Niederlage könnten sich die Ausgaben verdoppeln. Vizebürgermeister Ronald Rabitsch (SPÖ) kündigte an, dass der Gemeinderatsklub die dadurch entstehenden Kosten zunächst tragen werde.

  • Geforderte Summe: 72.000 Euro
  • Bisher gezahlt: 36.000 Euro
  • Vorgeschlagener Vergleich: 22.000 Euro
  • Voraussichtliche Gutachterkosten: ca. 4.000 Euro (initial)

Diskussion um Aktenvermerke

Die Debatte wurde zusätzlich durch das Aufscheinen zweier Aktenvermerke angeheizt, die Kraßnig dem Richter vorlegte. Diese Vermerke sollen belegen, dass Teile der Stadtspitze bereits vor Rechnungslegung über die Höhe des Honorars informiert gewesen seien – eine Tatsache, die die Position der Stadt in dem Verfahren schwächen könnte. Rabitsch bezeichnete das zeitliche Erscheinungsbild der Vermerke als irritierend und verwies darauf, dass Mitarbeiter im Magistrat derzeit fragen, wie diese Unterlagen an den Prüfer gelangt seien.

„So agiert man nur, wenn es nicht um das eigene Geld geht“,

sagte Kraßnig laut Gerichtsdokumenten zum Vorgehen der Stadt nach dem Widerruf des Vergleichsangebots. Der Wirtschaftsprüfer zeigte sich über die Zurücknahme des Vergleichs überrascht und bezeichnete die weitere Verfahrensführung als schwer nachvollziehbar.

Bedeutung für Klagenfurt

Der Fall hat zwei Effekte für die lokale Öffentlichkeit: Zum einen entstehen unmittelbare Zusatzkosten für die Stadtgemeinde, die unabhängig vom Ausgang des Prozesses zu Buche schlagen. Zum anderen wird das Verhältnis zwischen externen Beratern und kommunalen Entscheidungsträgern sowie die Transparenz interner Abläufe öffentlich debattiert. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt relevant, wie die Stadtverwaltung künftig mit externen Gutachtern verfährt und inwieweit kommunale Kontrolle sowie Berichtspflichten sichergestellt werden.

PositionBetrag (Euro)
Geforderte Honorarsumme72.000
Bisherige Zahlung36.000
Vorgeschlagener Vergleich22.000
Gutachterkosten (erstmalig)ca. 4.000

Das weitere Verfahren wird am Gericht entschieden; die Bestellung eines Gutachters markiert nun den nächsten formalen Schritt. Für die städtischen Gremien bleibt die Frage offen, wie sie intern mit Meinungsverschiedenheiten über Honorare und externe Aufträge umgehen wollen, um Vertrauen und Nachvollziehbarkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu sichern.

Paul Leitner
Paul KI Korrespondent in Klagenfurt online

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