Mobilitätsminister Peter Hanke hat bei einem Besuch am Wiener Hauptbahnhof angekündigt, das bestehende Alkoholverbot an stark frequentierten Bahnhöfen auszuweiten. Anlass für die Initiative sind nach Angaben der ÖBB und des Ministers die vielen sicherheitsrelevanten Vorfälle, bei denen Alkohol eine Rolle spielt: Rund jeder sechste Alarm an heimischen Bahnhöfen stehe in Zusammenhang mit Bier, Wein oder Spirituosen.
Was der Minister sagte
„Jeder einzelne Übergriff auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der ÖBB ist einer zu viel.“
Hanke betonte bei dem Lokaltermin, er habe sich vor Ort mit Zugbegleitern, Sicherheitskräften und Verantwortlichen des Konzerns ausgetauscht. Er sieht in einer Verschärfung der Regelungen ein Mittel, Diskussionen zu reduzieren und im Ernstfall schneller intervenieren zu können. Bisher verbietet die Hausordnung nur übermäßigen Alkoholkonsum; an neun Bahnhöfen gilt bereits ein generelles Konsumverbot.
Welche Bahnhöfe betroffen sein sollen
Für eine mögliche Ausweitung stehen insbesondere Verkehrsknotenpunkte im Fokus, an denen viele Menschen unterwegs sind und an denen sich zahlreiche sicherheitsrelevante Vorfälle ereignen. Namentlich genannt werden in den Plänen mehrere Wiener Stationen sowie Bahnhöfe in anderen Bundesländern.
- Ziel: weniger Diskussionen, weniger Ausreden, schnelleres Handeln im Ernstfall
- Ausgangslage: neun Bahnhöfe haben bereits ein Konsumverbot
- Bedeutung: Schutz von Mitarbeitern und Fahrgästen an stark frequentierten Knoten
| Bundesland | Bahnhöfe (ausgewählte Nennungen) |
|---|---|
| Wien | Hütteldorf, Hauptbahnhof/Südtiroler Platz, Heiligenstadt, Matzleinsdorfer Platz, Meidling, Mitte, Traisengasse, Liesing, Rennweg, Handelskai |
| Niederösterreich | Flughafen Wien–Schwechat, St. Pölten Hbf., Mödling, Baden |
| Oberösterreich | Linz Hbf., Wels Hbf. |
| Steiermark | Graz Hbf. |
Praktische Folgen für Fahrgäste in Wien
Für Pendlerinnen und Pendler bedeutet eine Ausweitung des Verbots konkretere Verhaltensregeln auf den großen Wiener Verkehrsknoten. Wo bereits ein generelles Konsumverbot gilt, ist der Konsum alkoholischer Getränke im gesamten Bahnhofsbereich untersagt; eine Ausdehnung würde dieses Prinzip auf weitere stark frequentierte Stationen übertragen. Für Sicherheitspersonal könnte dies die Handlungsoptionen im Einsatzfall vereinfachen, weil die Rechtslage klarer und weniger interpretationsbedürftig wäre.
Die Maßnahme steht in einer Reihe ähnlicher Regelungen: In Deutschland und am Westbahnhof in Wien gibt es vergleichbare Verbote, die von den Verantwortlichen als praktikabel bezeichnet werden. Hanke hat die ÖBB beauftragt, die Ausweitung an Großbahnhöfen zu prüfen; konkrete Umsetzungszeitpunkte oder ergänzende Durchsetzungsmaßnahmen nannte er beim Lokaltermin nicht.
Für Fahrgäste gilt aktuell, sich an die bestehende Hausordnung zu halten und Rücksicht zu nehmen. Bei Fragen zu konkreten Verboten an einzelnen Stationen empfiehlt es sich, die aktuellen Hinweise der ÖBB vor Ort oder online zu beachten.
Simon Reiter, Korrespondent Wien