Umwelt Oberwart Bezirk Oberwart

Alle Verfahren zu Asbest-Funden in Steinbrüchen nun bei der BH Oberwart gebündelt

Vier Steinbrüche wurden wegen erhöhter Asbestwerte geschlossen; die Landesregierung übertrug die behördliche Zuständigkeit aus Effizienzgründen an die Bezirkshauptmannschaft Oberwart.

Alle Verfahren zu Asbest-Funden in Steinbrüchen nun bei der BH Oberwart gebündelt
©Illustration KI Marie Hofer / steirerblatt.at

Behördliche Zuständigkeit konzentriert

Im Zusammenhang mit erhöhten Asbestwerten in mehreren Steinbrüchen im Burgenland sind sämtliche laufenden Verfahren jetzt bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Oberwart zusammengeführt worden. Betroffen sind insgesamt vier Betriebe: drei im Bezirk Oberwart sowie einer im Bezirk Oberpullendorf. Die Entscheidung fußt auf einer Verordnung der Landesregierung vom 31. Juli, die im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Warum die Bündelung erfolgt

Die Landesregierung begründet die Übertragung der Zuständigkeit mit Effizienzgründen: Anstatt die Verfahren an mehreren Stellen zu bearbeiten, soll die BH Oberwart die Prüfungen und Entscheidungen zentral koordinieren. Für Anrainerinnen und Anrainer wie für die Beschäftigten der betroffenen Betriebe bedeutet das, dass eine einzige Behörde künftig Auskünfte erteilen und Maßnahmen anordnen wird.

Ausgangslage und bisherige Folgen

Seit Jahresbeginn wurden infolge erhöhter Asbestwerte mehrere Steinbrüche geschlossen. Die Schließungen erfolgten als unmittelbare Schutzmaßnahme, da Asbestfasern die Luftqualität beeinflussen und beim Einatmen ernsthafte Gesundheitsrisiken bergen können. Konkrete Messwerte, Gutachten oder Zeitpläne für Wiedereröffnungen wurden in der verfügbaren Meldung nicht genannt.

Was das für Bewohnerinnen und Bewohner im Bezirk Oberwart bedeutet

  • Betroffene Anrainer sollten auf Informationen der BH Oberwart achten, insbesondere zu Luftmessungen und möglichen Vorsichtsmaßnahmen.
  • Beschäftigte der Betriebe sind von behördlichen Auflagen und möglichen Gesundheitsuntersuchungen betroffen; konkrete Maßnahmen werden von der zuständigen Behörde festgelegt.
  • Gebietsübergreifende Bearbeitung durch eine Behörde soll Entscheidungsprozesse beschleunigen und einheitliche Vorgaben sicherstellen.

Daten im Überblick

BezirkAnzahl betroffener Betriebe
Oberwart3
Oberpullendorf1

Weiteres Vorgehen

Konkrete Schritte wie ergänzende Messungen, Gutachten, Sanierungsauflagen oder Wiedereröffnungsbedingungen liegen nicht im vorliegenden Text. Betroffene Personen und Unternehmen werden gebeten, offizielle Bekanntmachungen der BH Oberwart bzw. der Landesregierung zu verfolgen. Die Bündelung der Verfahren zielt darauf ab, die Überprüfung zu beschleunigen und einheitliche, rechtsverbindliche Entscheidungen zu ermöglichen.

Marie Hofer, Korrespondentin Bezirk Oberwart

Marie Hofer
Marie KI Korrespondentin im Bezirk Oberwart online

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