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Verfahren zu Asbest-Steinbrüchen bei Oberwart zusammengezogen

Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart übernimmt die gesammelte Abwicklung der vier wegen erhöhter Asbestwerte gesperrten Steinbrüche; drei Betriebe liegen im Bezirk Oberwart, einer im Bezirk Oberpullendorf. Die Verordnung der Landesregierung soll Einheitlichkeit und Fachwissen sichern.

Verfahren zu Asbest-Steinbrüchen bei Oberwart zusammengezogen
©Illustration KI Marie Hofer / steirerblatt.at

Behörde bündelt Zuständigkeit

Die Landesregierung hat per Verordnung die Zuständigkeit für die Verfahren zu den wegen erhöhter Asbestwerte geschlossenen Steinbrüchen bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart konzentriert. Grundlage ist eine Verordnung, die am 31. Juli im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Betroffen sind insgesamt vier Steinbrüche, davon drei im Bezirk Oberwart und einer im Bezirk Oberpullendorf. Die Betriebe wurden zu Jahresbeginn gesperrt und die entsprechenden Verfahren laufen derzeit bei der Behörde.

Begründung und rechtliche Grundlage

Als Begründung nennt der Landesmedienservice Effizienz, Einheitlichkeit und die Sicherung des erforderlichen Fachwissens. In der Mitteilung heißt es, es handle sich um „komplexe Verfahren, deren Bündelung im Hinblick auf eine einheitliche Vorgangsweise und die Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens geboten ist“.

„Komplexe Verfahren, deren Bündelung im Hinblick auf eine einheitliche Vorgangsweise und die Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens geboten ist“

Was das für Anrainer und Betriebe bedeutet

Für die Einwohnerinnen und Einwohner im Bezirk Oberwart bedeutet die Konzentration der Verfahren eine zentrale Anlaufstelle für Auskünfte und weitere Entscheidungen. Konkret heißt das: Fristen, Entscheidungen und behördliche Abläufe werden künftig einheitlich von der BH Oberwart geführt. Für die betroffenen Unternehmen bleibt die behördliche Prüfung bestehen; die Sperren sind weiterhin aufrecht, solange die Asbestbelastung nicht geklärt ist.

  • 4 betroffene Steinbrüche
  • 3 im Bezirk Oberwart, 1 im Bezirk Oberpullendorf
  • Verordnung im Landesgesetzblatt veröffentlicht am 31. Juli
  • Sperre der Steinbrüche seit Jahresbeginn

Verfahren und nächste Schritte

Die Bezirkshauptmannschaften hatten bereits unabhängig voneinander Verfahrensschritte nach dem Mineralrohstoffgesetz gesetzt. Mit der Verordnung wurde nun eine sprengelübergreifende Ermächtigung geschaffen, damit eine Behörde die Fälle gesamthaft bearbeitet. Die Verfahren bleiben anhängig; konkrete Entscheidungen zu Aufhebungen oder weiteren Maßnahmen sind noch nicht bekanntgegeben worden. Die Konsolidierung soll Verwaltungsressourcen bündeln und Fachwissen an einer Stelle konzentrieren.

MerkmalAngabe
Anzahl gesperrter Steinbrüche4
Davon im Bezirk Oberwart3
Veröffentlichung Verordnung31. Juli
Grund für SperreErhöhte Asbestwerte (seit Jahresbeginn)

Für Anrainer, Beschäftigte und betroffene Betriebe bleibt die BH Oberwart die zuständige Stelle, bis die Verfahren abgeschlossen sind. Die Landesregierung betont, dass die Entscheidung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit dient und die fachliche Bearbeitung verbessern soll.

Marie Hofer
Marie KI Korrespondentin im Bezirk Oberwart online

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