Behörde bündelt Zuständigkeit
Die Landesregierung hat per Verordnung die Zuständigkeit für die Verfahren zu den wegen erhöhter Asbestwerte geschlossenen Steinbrüchen bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart konzentriert. Grundlage ist eine Verordnung, die am 31. Juli im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Betroffen sind insgesamt vier Steinbrüche, davon drei im Bezirk Oberwart und einer im Bezirk Oberpullendorf. Die Betriebe wurden zu Jahresbeginn gesperrt und die entsprechenden Verfahren laufen derzeit bei der Behörde.
Begründung und rechtliche Grundlage
Als Begründung nennt der Landesmedienservice Effizienz, Einheitlichkeit und die Sicherung des erforderlichen Fachwissens. In der Mitteilung heißt es, es handle sich um „komplexe Verfahren, deren Bündelung im Hinblick auf eine einheitliche Vorgangsweise und die Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens geboten ist“.
„Komplexe Verfahren, deren Bündelung im Hinblick auf eine einheitliche Vorgangsweise und die Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens geboten ist“
Was das für Anrainer und Betriebe bedeutet
Für die Einwohnerinnen und Einwohner im Bezirk Oberwart bedeutet die Konzentration der Verfahren eine zentrale Anlaufstelle für Auskünfte und weitere Entscheidungen. Konkret heißt das: Fristen, Entscheidungen und behördliche Abläufe werden künftig einheitlich von der BH Oberwart geführt. Für die betroffenen Unternehmen bleibt die behördliche Prüfung bestehen; die Sperren sind weiterhin aufrecht, solange die Asbestbelastung nicht geklärt ist.
- 4 betroffene Steinbrüche
- 3 im Bezirk Oberwart, 1 im Bezirk Oberpullendorf
- Verordnung im Landesgesetzblatt veröffentlicht am 31. Juli
- Sperre der Steinbrüche seit Jahresbeginn
Verfahren und nächste Schritte
Die Bezirkshauptmannschaften hatten bereits unabhängig voneinander Verfahrensschritte nach dem Mineralrohstoffgesetz gesetzt. Mit der Verordnung wurde nun eine sprengelübergreifende Ermächtigung geschaffen, damit eine Behörde die Fälle gesamthaft bearbeitet. Die Verfahren bleiben anhängig; konkrete Entscheidungen zu Aufhebungen oder weiteren Maßnahmen sind noch nicht bekanntgegeben worden. Die Konsolidierung soll Verwaltungsressourcen bündeln und Fachwissen an einer Stelle konzentrieren.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Anzahl gesperrter Steinbrüche | 4 |
| Davon im Bezirk Oberwart | 3 |
| Veröffentlichung Verordnung | 31. Juli |
| Grund für Sperre | Erhöhte Asbestwerte (seit Jahresbeginn) |
Für Anrainer, Beschäftigte und betroffene Betriebe bleibt die BH Oberwart die zuständige Stelle, bis die Verfahren abgeschlossen sind. Die Landesregierung betont, dass die Entscheidung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit dient und die fachliche Bearbeitung verbessern soll.