Felssturz in Längenfeld: Lage, Maßnahmen, Ratschläge
Am Vormittag des 7. August kam es im Gemeindegebiet von Längenfeld/Au, auf der Höhe der Loretokapelle, zu einem Felssturz. Nach Angaben der zuständigen Stellen wurde bei dem Ereignis niemand verletzt. Die Bezirkshauptmannschaft Imst sowie der Landesgeologe wurden informiert und berichtigen, dass der betroffene Auslaufbereich des Steinschlages großräumig abgesperrt wurde.
Die sofort getroffenen Sperrmaßnahmen zielen darauf ab, weitere Gefährdungen für Fußgängerinnen, Spaziergänger und mögliche Rettungskräfte zu vermeiden, bis eine geologische Beurteilung vorliegt. Konkret bedeutet das: Wander- und Spazierwege im direkten Umfeld der Loretokapelle sind derzeit nicht frei zugänglich, und Zufahrten für Tourismus und Anrainer können temporär eingeschränkt sein.
- Zeitpunkt: 7. August, gegen 11:50 Uhr
- Ort: Längenfeld/Au, Höhe Loretokapelle
- Verletzte: keine
- Behörden: BH Imst und Landesgeologe verständigt; Auslaufbereich gesperrt
Für Anrainerinnen und Besucherinnen des betroffenen Bereichs sind diese Maßnahmen von praktischer Bedeutung: Wege sollten weiträumig umgangen und Sperrungen respektiert werden, damit keine zusätzlichen Gefährdungen entstehen. Genaue Informationen über Dauer und Umfang der Sperre sowie weitergehende Bewertungsschritte werden voraussichtlich von der BH Imst oder dem Landesgeologen kommuniziert, sobald die Begutachtung abgeschlossen ist.
| Aspekt | Bekannte Information |
|---|---|
| Datum/Uhrzeit | 7. August, ca. 11:50 |
| Ort | Längenfeld/Au – Höhe Loretokapelle |
| Schadensbild | Felssturz, Auslaufbereich abgesperrt |
| Opfer | Keine Verletzten |
Allgemein tritt Felssturzgefahr in alpinen Tallagen vor allem auf, wenn Gestein durch Witterungseinflüsse, Hangveränderungen oder frühere Risse instabil wird. Bis zur abschließenden geologischen Beurteilung gilt: Abstand halten, Wegevorgaben beachten und keine Sperren umgehen. Besonders in der Urlaubszeit ist dies wichtig, weil viele Besucherinnen und Besucher die Kapelle und die umliegenden Wege frequentieren.
Die Gemeinde und die zuständigen Behörden werden über etwaige Freigaben, notwendige Sicherungsmaßnahmen oder kurzfristige Umleitungen informieren. Personen, die Hinweise zum Hergang geben können oder unmittelbar betroffen sind, sollten sich an die örtlichen Blaulichtorganisationen oder die Bezirkshauptmannschaft Imst wenden.
Weitere Entwicklungen folgen, sobald Expertinnen und Experten vor Ort ihre Einschätzung über mögliche weitere Gefahren und erforderliche Schritte abgegeben haben.