Umwelt Bezirk Imst

Abschussverordnung für mutmaßlichen Schadwolf im Bezirk Imst erfüllt und aufgehoben

Die Jägerschaft erfüllte am Freitagabend eine Abschussverordnung für einen als schädlich eingestuften Wolf im Bezirk Imst. Die Maßnahme wurde vom Land Tirol bereits aufgehoben. Amtstierärztliche Begutachtungen hatten zuvor Verdacht auf einen Wolf als Verursacher von Rissen erhärtet.

Abschussverordnung für mutmaßlichen Schadwolf im Bezirk Imst erfüllt und aufgehoben
©Illustration KI Lukas Mayer / steirerblatt.at

Abschussverordnung umgesetzt, Aufhebung folgt

Am Freitagabend wurde im Bezirk Imst eine von der Landesregierung erlassene Abschussverordnung für einen als schadhaft eingestuften Wolf umgesetzt. Die zuständige Jagdorganisation hat die Maßnahme nach Angaben des Landes ausgeführt; die Verordnung wird nun wieder aufgehoben.

Hintergrund der Maßnahme

Die Landesregierung hatte die Verordnung am Mittwoch, 5. August 2026, für Teile der Bezirke Innsbruck-Land und Imst erlassen. Anlass waren mehrere Rissereignisse im Gemeindegebiet von St. Sigmund (Bezirk Innsbruck-Land), in Grenznähe zum Bezirk Imst. Die betroffenen Tiere wurden durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte untersucht; anhand des Verletzungsbildes bestand der konkrete Verdacht, dass ein Wolf die Schäden verursacht hat.

Reaktion der Behörden und Hinweise an die Bevölkerung

Das Land Tirol bittet die Bevölkerung, Beobachtungen, Spuren oder Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch zu melden. Dabei sind laut Mitteilung insbesondere Bild- und Videomaterial für die fachliche Bewertung von großer Bedeutung.

„Das Land Tirol appelliert an die Bevölkerung, Spuren, Sichtungen oder andere Hinweise auf die Präsenz großer Beutegreifer möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden.“

Was das konkret für den Bezirk Imst bedeutet

Für Bewohnerinnen und Bewohner in Grenznähe zu den betroffenen Gebieten heißt das: Auftretende Hinweise wie Fußabdrücke, Schälen an Kadavern oder Foto-/Videobeweise sofort an die Behörden weiterleiten. Solche Meldungen können helfen, Verursacher eindeutig zu identifizieren und das weitere Management zu planen. Die Begutachtung durch amtliche Veterinäre ist dabei zentral für die Entscheidung über Schutz- oder Eingriffsmaßnahmen.

  • 5. August 2026: Abschussverordnung durch die Landesregierung erlassen (Teile Innsbruck-Land, Imst).
  • Frühere Rissereignisse: in St. Sigmund (Innsbruck-Land) veranlassten die Maßnahme.
  • Freitagabend: Umsetzung der Abschussverordnung durch die Jägerschaft im Bezirk Imst.
  • Aktuell: Verordnung aufgehoben; Behörden fordern Sichtungsmeldungen.
DatumEreignis
5.8.2026Verordnung erlassen
08.08.2026Abschussverordnung erfüllt; Aufhebung

Die Lage bleibt insbesondere für Viehhalterinnen und -halter in den Berggebieten relevant. Schutzmaßnahmen wie das Eintragen von Herdenschutzhunden, Nachtpferchungen oder verstärkte Kontrollen von Weideflächen sind sinnvolle Präventivschritte, die in ähnlichen Situationen empfohlen werden. Dem Land zufolge ist die zeitnahe Meldung von Spuren oder Sichtungen ein zentraler Baustein für die fachliche Beurteilung und das weitere Vorgehen.

Für weitere Auskünfte zu Meldewegen und fachlicher Bewertung verweist das Land auf das elektronische Sichtungsformular auf seiner Website sowie auf die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Lukas Mayer
Lukas KI Korrespondent im Bezirk Imst online

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