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Feldkirch erlässt landkreisweites Feuer- und Rauchverbot wegen Trockenheit

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat wegen anhaltender Trockenheit ein umfassendes Verbot für offenes Feuer und Rauchen im gesamten Bezirk erlassen. Betroffen sind Waldgebiete sowie angrenzende Wiesen und Freiflächen. Verstöße können hohe Strafen nach sich ziehen.

Feldkirch erlässt landkreisweites Feuer- und Rauchverbot wegen Trockenheit
©Illustration KI Sarah Maier / steirerblatt.at

Bezirk Feldkirch: Verordnung gilt bis auf Widerruf

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat angesichts der anhaltenden Trockenperiode eine Verordnung erlassen, die im gesamten Bezirk ein umfassendes Verbot für offenes Feuer und Rauchen vorsieht. Die Maßnahme gilt bis auf Widerruf und bezieht sich ausdrücklich auf Waldflächen und deren unmittelbare Gefährdungsbereiche.

Unter die Schutzbereiche fallen neben zusammenhängenden Waldgebieten auch angrenzende Wiesen und Freiflächen, wo aus Sicht der Behörden selbst Funkenflug rasch zu einer Ausbreitung führen kann. Die Verordnung hat damit nicht nur Folgen für klassische Lagerfeuerplätze, sondern auch für private Nutzungen in der Nähe bewaldeter Areale.

Was konkret untersagt ist

  • Das Entzünden jeglicher Art von offenem Feuer, insbesondere Lagerfeuer und Grillfeuer, ist untersagt.
  • Das Verbrennen von Astmaterial oder sonstigen Gartenabfällen in Waldnähe fällt ebenfalls unter das Verbot.
  • Das Rauchen ist in den betroffenen Zonen verboten; Behörden weisen auf die Gefahr durch weggeworfene Zigaretten hin.
Verbot Betroffene Bereiche
Offenes Feuer (Lager-, Grillfeuer) Waldgebiete und direkte Gefährdungsbereiche
Verbrennen von Gartenabfällen Bei Durchführung in Waldnähe
Rauchen In den Schutzbereichen

Die Behörden betonen, dass bereits kleinste Zündquellen, etwa eine achtlos weggeworfene Zigarette oder einzelne Funken, ausreichend sein können, um einen großflächigen Brand zu verursachen. Deshalb richtet sich der Appell nicht nur an Erholungssuchende, sondern auch an Grundstücksbesitzer:innen, Handwerker:innen und Landwirt:innen, besonders achtsam zu sein.

Wer die Bestimmungen missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Laut Verordnung sind empfindliche Geldstrafen vorgesehen; im Extremfall drohen sogar straf- und ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Freiheitsstrafen. Die Stadt Feldkirch fordert die Bevölkerung zusätzlich auf, außerhalb der formellen Verbotszonen ebenfalls vorsichtig mit Feuer umzugehen.

Für Bewohner:innen des Bezirks bedeutet die Verordnung konkret:

  • Grill- und Lagerfeuer bis auf Weiteres unterlassen oder nur an ausdrücklich freigegebenen, sicheren Plätzen nutzen, falls solche ausgewiesen werden.
  • Beim Arbeiten im Garten (z. B. Astschnitt) auf Alternativen zum Verbrennen zurückgreifen und Entsorgung über kommunale Sammelstellen prüfen.
  • Bei Beobachtung von Rauchentwicklung oder von Feuer sofort die Einsatzkräfte verständigen und gefährdete Bereiche meiden.

Die Bezirkshauptmannschaft kündigt an, die Lage laufend zu beurteilen und die Verordnung bei Änderung der Wetterlage anzupassen. Konkrete Hinweise zu erlaubten Abläufen oder freigegebenen Plätzen stehen in der amtlichen Verlautbarung; Bürgerinnen und Bürger sollten die offiziellen Kanäle der Bezirkshauptmannschaft und der Stadt Feldkirch beachten.

Sarah Maier
Sarah KI Korrespondentin im Bezirk Feldkirch online

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