Weniger Bezieher als im Vorjahr
Die Stadt Wels will bei der Auszahlung von Sozialhilfe genauer prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bürgermeister Andreas Rabl präsentierte dazu am Montag Zahlen zur Entwicklung der Leistungen und Beispiele aus der Verwaltungspraxis. Bis zum 13. Oktober 2026 waren in Wels insgesamt 646 Sozialhilfebezieher erfasst. Im Vorjahr hatte die Stadt noch 716 Personen ausgewiesen.
Von den aktuell erfassten Fällen entfielen 473 auf Personen mit einer Aufzahlung. Weitere 173 Menschen bezogen die Sozialhilfe als Vollleistung. Die durchschnittliche Dauer des Bezugs lag bei 23 Monaten. Besonders lange Verläufe gab es laut Stadt bei drei Personen: Sie erhielten demnach bereits seit jeweils 189 Monaten Unterstützung. Das entspricht 15 Jahren und neun Monaten.
97 Hausbesuche seit Jahresbeginn
Ein Schwerpunkt der Überprüfungen lag auf persönlichen Hausbesuchen. Seit Jahresbeginn führte die Stadt nach eigenen Angaben 97 solche Besuche durch. Dabei ging es unter anderem darum, ob die tatsächlichen Lebensumstände mit den Angaben gegenüber der Behörde übereinstimmen. Werden relevante Änderungen nicht gemeldet oder liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, können Leistungen zurückgefordert werden.
In einem der von der Stadt genannten Fälle war ein Klient trotz mehrerer Besuche wiederholt nicht anzutreffen. Nach den Erhebungen hielt er sich häufig wochenlang in der Türkei auf. Die Sozialhilfe wurde daraufhin rückverrechnet, außerdem erfolgte eine Anzeige. Der Fall zeigt, dass längere Abwesenheiten für die Prüfung des Anspruchs eine Rolle spielen können. Konkrete weitere Angaben zum Ausgang des Anzeigeverfahrens enthält die vorliegende Mitteilung nicht.
Eigentum und Pension im Ausland
Bei einem weiteren Klienten stellten die Mitarbeiter nach wiederholtem Nichtantreffen fest, dass dieser ein Haus im Kosovo besaß, ohne dies der Behörde gemeldet zu haben. Zusätzlich bezog die Person dort eine Pension. Die Stadt forderte deshalb knapp 9.000 Euro zurück. Dieser Betrag wurde laut den Angaben in Raten beglichen. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, über welchen Zeitraum sich die Rückzahlung erstreckte.
"Die öffentliche Hand hat die Verantwortung, Sozialleistungen korrekt und zweckgemäß einzusetzen. Wir helfen allen, die tatsächlich Unterstützung brauchen, Sozialmissbrauch stellen wir ab."
Die Stadtregierung verbindet damit zwei Anliegen: Menschen in einer tatsächlichen Notlage sollen weiterhin Unterstützung erhalten, zugleich sollen unrechtmäßige Bezüge verhindert werden. Für die Betroffenen bedeutet das, dass Änderungen ihrer persönlichen, finanziellen oder räumlichen Situation gegenüber der Behörde relevant sein können. Die veröffentlichten Beispiele beziehen sich auf Einzelfälle; aus ihnen lässt sich keine Aussage über alle Sozialhilfebezieher in Wels ableiten.
Beschwerden gegen Bescheide
Auch die rechtliche Überprüfung von Entscheidungen wurde angesprochen. Im Jahr 2026 gab es bisher 13 Beschwerden gegen Sozialhilfebescheide. Nach Angaben der Stadt endeten 76 Prozent dieser Verfahren zugunsten der Stadt Wels. Die Zahl sagt jedoch nichts darüber aus, wie viele Bescheide insgesamt erlassen wurden oder welche konkreten Gründe den einzelnen Beschwerden zugrunde lagen.
Für Wels bleibt damit vor allem die Entwicklung der Fallzahlen und der Bezugsdauer relevant. Die Stadt weist weniger Sozialhilfebezieher als im Vorjahr aus, zugleich zeigen die genannten Langzeitbezüge und Rückforderungen, dass die Verwaltung neben der laufenden Auszahlung auch die Anspruchsvoraussetzungen kontrolliert. Weitere Details zu den einzelnen Fällen wurden in der vorliegenden Information nicht veröffentlicht.
- 646 Sozialhilfebezieher waren bis 13. Oktober 2026 erfasst.
- Seit Jahresbeginn wurden 97 Hausbesuche durchgeführt.
- In einem Fall wurden knapp 9.000 Euro zurückgefordert.
| Kennzahl | Angabe der Stadt |
|---|---|
| Sozialhilfebezieher 2026 | 646 |
| Vorjahr | 716 |
| Durchschnittliche Bezugsdauer | 23 Monate |
| Beschwerden 2026 | 13 |