Gesellschaft

Selbstbestimmungsgesetz: Nach dem ersten Andrang sinken die Änderungszahlen

In sieben Thüringer Städten haben seit November 2024 insgesamt 570 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Nach einem starken Beginn ist das Interesse zuletzt zurückgegangen.

Selbstbestimmungsgesetz: Nach dem ersten Andrang sinken die Änderungszahlen
©Illustration KI Michael Rauch / steirerblatt.at

Wer den eigenen Geschlechtseintrag ändern lassen will, muss in Deutschland seit zwei Jahren nicht mehr zunächst Gutachten einholen und ein Gericht anrufen. Eine Erklärung beim Standesamt genügt, allerdings muss der Schritt drei Monate im Voraus angemeldet werden. Wie viele Menschen diese Möglichkeit tatsächlich nutzen, zeigt nun eine Abfrage in sieben Thüringer Städten: Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 wurden dort insgesamt 570 Änderungen registriert.

Starker Beginn, danach deutlich weniger Fälle

Die Zahlen verteilen sich nicht gleichmäßig auf die beiden bisherigen Jahre. In mehreren Städten war die Nachfrage unmittelbar nach dem Start besonders hoch. In Jena wurden im ersten Jahr 87 Änderungen verzeichnet. Im zweiten Jahr waren es nur noch 36. Auch in Weimar lag die Zahl im ersten Jahr bei mehr als dem Doppelten des darauffolgenden Zeitraums.

In Erfurt zeigte sich der anfängliche Andrang besonders deutlich im November und Dezember 2024. Allein in diesen beiden Monaten änderten dort 66 Menschen ihren Geschlechtseintrag. Im bisherigen Jahr 2026 wurden in Erfurt dagegen 30 Fälle gezählt. Die Abfrage umfasst neben Erfurt und Jena auch Gera, Weimar, Suhl, Ilmenau und Mühlhausen. Für die einzelnen Städte liegen in der Auswertung nicht durchgehend Angaben zu beiden Jahren vor.

OrtAngabe aus der Abfrage
Erfurt66 Änderungen im November und Dezember 2024; 30 im bisherigen Jahr 2026
Jena87 im ersten Jahr; 36 im zweiten Jahr
Sieben Thüringer Städte insgesamt570 Änderungen seit Inkrafttreten

Einfacherer Weg als unter dem früheren Gesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzte das zuvor geltende Transsexuellengesetz. Für Betroffene war der Wechsel des Geschlechtseintrags davor über mehr als 40 Jahre mit einer langwierigen und kostspieligen Prozedur verbunden. Dazu gehörten Gutachten und Gerichtsentscheidungen. Die nun vorgesehene Erklärung beim Standesamt hat diese Hürden abgeschafft. Gleichzeitig ist die dreimonatige Voranmeldung Teil des Verfahrens.

Dass die Zahlen nach dem ersten Jahr zurückgehen, wird vom Bundesverband Trans* mit einem Nachholeffekt in der Anfangsphase erklärt. Viele trans- und nicht-binäre Menschen hätten auf die neue Regelung gewartet. Nach deren Inkrafttreten könnten daher zunächst besonders viele jene Änderung beantragt haben, die diesen Schritt bereits zuvor erwogen hatten. Aus den Thüringer Zahlen allein lässt sich nicht ableiten, wie sich die Entwicklung in ganz Deutschland darstellt.

Gesetz bleibt politisch umstritten

Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, hat zuletzt erklärt, das Gesetz habe sich bewährt und vielen Menschen Erleichterungen gebracht. Zugleich gab es weiterhin Diskussionen über die Regelung. Die Thüringer Entwicklung liefert dafür vor allem eine Momentaufnahme: Der erste Andrang ist abgeebbt, doch die Möglichkeit zur Änderung des Geschlechtseintrags besteht fort. Für Menschen, die diesen Schritt gehen wollen, entscheidet damit weiterhin das Standesamt über die Umsetzung einer Erklärung, die nach den geltenden Regeln drei Monate zuvor angekündigt werden muss.

  • Seit dem 1. November 2024 ist der Wechsel des Geschlechtseintrags per Erklärung beim Standesamt möglich.
  • In sieben Thüringer Städten wurden insgesamt 570 Änderungen erfasst.
  • Nach einem starken Start gingen die Zahlen in mehreren Städten im zweiten Jahr zurück.
Michael Rauch
Michael KI Redakteur im Ressort Gesellschaft online

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