Kontrolle auf der B1: Mehrere Raser an Nationalfeiertag gemessen
Am Nationalfeiertag gegen 14:23 Uhr führte eine zivile Verkehrsstreife auf der B1 in Wels Lasermessungen durch. Innerhalb weniger Minuten wurden drei Pkw-Lenker wegen auffälliger Geschwindigkeitsüberschreitungen beanstandet. Die gemessenen Werte lagen – vor Abzug allfälliger Toleranzen – bei 88, 91 und 102 km/h.
Besonders der Fall mit 102 km/h zog weitere Maßnahmen nach sich: Dem 38‑jährigen Fahrzeuglenker aus dem Bezirk Wels-Land wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Nach der Untersagung der Weiterfahrt eskalierte die Situation.
Beifahrerin setzt Fahrt trotz Verbot fort
Die 26‑jährige Beifahrerin, wohnhaft im Bezirk Eferding, setzte das Fahrzeug trotz des Verbots in Bewegung und entzog sich einer ersten Anhaltung. Die zur Unterstützung gerufene Streife versuchte daraufhin erneut, das Fahrzeug anzuhalten. Die Flucht endete später in Gunskirchen, wo die Fahrerin gestoppt werden konnte. Vor Ort stellte sich heraus, dass sie über keine gültige Lenkberechtigung verfügte. Im Pkw befanden sich außerdem zwei minderjährige Kinder. Gegen beide Insassen werden Anzeigen folgen.
- Datum/Zeit der Messung: Nationalfeiertag, 14:23 Uhr
- Gemessene Geschwindigkeiten (vor Toleranz): 88, 91, 102 km/h
- Betroffene: 38‑jähriger Lenker (Bez. Wels‑Land), 26‑jährige Beifahrerin (Bez. Eferding)
| Messwert (km/h) | Folge |
|---|---|
| 88 | Beanstandung |
| 91 | Beanstandung |
| 102 | Vorläufige Führerscheinabnahme, Weiterfahrt untersagt, spätere Fluchtversuche |
Die Polizei leitete Anzeigen ein; die konkreten Vorwürfe umfassen die erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen, das Fahren ohne Berechtigung und das Entziehen einer polizeilichen Anhaltung. Zu weiteren Ermittlungen und möglichen zusätzlichen Anzeigen äußerte sich die Exekutive vorerst nicht detaillierter.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wels sind solche Vorfälle mehr als eine polizeiliche Randnotiz: Sie betreffen die Verkehrssicherheit auf zentralen Verkehrsachsen wie der B1 und machen die Konsequenzen deutlich, die bei überhöhter Geschwindigkeit und fehlender Lenkberechtigung drohen. Insbesondere das Vorfinden von Minderjährigen im Fahrzeug lenkt den Blick auf die Schutzpflichten von Erwachsenen gegenüber Kindern im Straßenverkehr.