Der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldegg hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 eine mehrjährige Vereinbarung zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren verabschiedet. Mit dem Beschluss ist die finanzielle Grundlage für die Wehren von Ober‑Piesting, Oed und Wopfing für den Zeitraum 2027–2036 geregelt.
Was die Vereinbarung regelt
Das Finanzierungsmodell, das bereits seit 2005 besteht, wurde im Frühjahr 2026 in Gesprächen zwischen Gemeinde und den drei Feuerwehren an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Konkret werden unter anderem Mittel für folgende Bereiche ausgewiesen:
- Anschaffungen von Fahrzeugen und Gerätschaften
- Bau‑ und Erweiterungsmaßnahmen an Feuerwehrhäusern
- Instandhaltungskosten für bestehende Infrastruktur
Die neue Vereinbarung wurde am 7. Juli 2026 am Gemeindeamt von Bürgermeisterin Katharina Trettler‑Schiefer sowie den Kommandanten Markus Fuksa, Katrina Pössl und Michael Zehetner jun. unterzeichnet.
Auswirkungen für die Bevölkerung
Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Waldegg bedeutet die einstimmige Entscheidung Planungssicherheit in Fragen des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr. Klar definierte Finanzmittel erleichtern die Beschaffung moderner Ausrüstung und reduzieren das Risiko finanzieller Engpässe bei wichtigen Investitionen wie Einsatzfahrzeugen oder dem Ausbau von Feuerwehrhäusern. Auf örtlicher Ebene stärkt dies die Einsatzbereitschaft und die langfristige Stabilität der ehrenamtlich geführten Wehren.
Hintergrund
Seit 2005 existiert ein zehnjähriges Finanzierungsmodell zwischen Gemeinde und Feuerwehren, das regelmäßig überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst wird. Die jetzt beschlossene Vereinbarung ist die jüngste Fortführung dieser Praxis und sieht eine Laufzeit von zehn Jahren vor.
| Schlüsselpunkt | Datum / Zeitraum |
|---|---|
| Frühere Vereinbarung bestand seit | 2005 |
| Gemeinderatssitzung | 30. Juni 2026 |
| Vereinbarungszeitraum | 2027–2036 |
| Unterzeichnung | 7. Juli 2026 |
Die neue Vereinbarung setzt den bisherigen Kooperationsrahmen fort, ohne die kommunale Pflicht zur Gewährleistung des Brandschutzes zu verlassen. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt zu beachten, dass langfristige Finanzplanungen in Gemeinden immer wieder Anpassungen erfordern können — etwa bei großen, überraschenden Investitionsbedarfen oder Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur. Durch die frühzeitige und einvernehmliche Regelung zwischen Gemeindeverwaltung und Kommandanten werden solche Risiken allerdings reduziert.
Für die drei betroffenen Feuerwehren bedeutet die Zusicherung nicht nur finanzielle Stabilität, sondern auch eine klare Grundlage für Ausbildung, Ausrüstungsplanung und mögliche Bautätigkeiten in den kommenden Jahren.