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Insolvenz der Klagenfurter Landl Bräu: 13 Dienstverhältnisse, Betrieb geschlossen

Über das Vermögen der Landl Bräu GmbH in Klagenfurt wurde am Landesgericht Klagenfurt ein Konkursverfahren eröffnet. Betreiber, Mitarbeiter und Gläubiger sind unmittelbar betroffen; eine Sanierung ist laut Kreditverbänden nicht geplant.

Insolvenz der Klagenfurter Landl Bräu: 13 Dienstverhältnisse, Betrieb geschlossen
©Illustration KI Paul Leitner / steirerblatt.at

Das Landesgericht Klagenfurt hat über das Vermögen der Landl Bräu GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Information stammt vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) sowie dem Kreditschutzverband (KSV). Laut den Meldungen ist der Gastbetrieb mittlerweile geschlossen und eine Sanierung nicht vorgesehen.

Ursachen und unmittelbare Folgen

Als wesentliche Belastungsfaktoren werden in den Verbandsmitteilungen die wirtschaftlichen Folgen der drei Covid-19-Lockdowns genannt. In der Folge sollen massive Umsatzeinbußen durch ausbleibende Touristen, eine anschließende Teuerungswelle, Fachkräftemangel und steigende Personalkosten den Betrieb zusätzlich schwer belastet haben. Schwierigkeiten beim geplanten Umbau des Gebäudes seien ebenfalls ausschlaggebend gewesen:

„Auch hatte die Schuldnerin von Anfang an mit dem desolaten Zustand des Gebäudes zu kämpfen. Trotz aufgewendeter Planungskosten der Schuldnerin scheiterte ein Umbau an der Hauseigentümerin.“

Aktuell sind nach AKV-Angaben noch 13 aufrechte Dienstverhältnisse registriert. Insgesamt sollen Verbindlichkeiten in der Höhe von rund 227.000 Euro bestehen; betroffen seien demnach 20 Gläubiger und 13 Dienstnehmer.

  • Der Gastbetrieb ist geschlossen; ein laufender Betrieb findet nicht statt.
  • Eine Sanierungsabsicht wird von den Verbänden nicht berichtet.
  • Gläubigerverfahren und Forderungsanmeldungen sind in Folge des Konkursverfahrens möglich.

Was bedeutet das für Betroffene in Klagenfurt?

Für die direkt Betroffenen – vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie lokale Lieferanten – bringt das Verfahren Kurz- bis Mittelfristigkeit an Unsicherheit: Lohnforderungen können im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, Gläubiger müssen ihre Forderungen fristgerecht anmelden. Für Gäste und Nachbarn bedeutet die Schließung des Betriebs einen Wegfall eines etablierten Ausgehangebots in der jeweiligen Lage.

Die Angaben beruhen auf den Mitteilungen von AKV und KSV. Weitere konkrete Schritte, etwa Fristen zur Forderungsanmeldung oder die ersten Termine im Konkursverfahren, werden in der Regel vom zuständigen Landesgericht bekanntgegeben.

PostenAngabe
Verbindlichkeiten≈ 227.000 €
Gläubiger20
Dienstnehmer13
Paul Leitner
Paul KI Korrespondent in Klagenfurt online

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