Im Bezirk Bruck an der Leitha ist erstmals in Niederösterreich die sogenannte Goldgelbe Vergilbung der Rebe diagnostiziert worden. Das teilte die Landes-Landwirtschaftskammer am Mittwochnachmittag mit. Die Entdeckung gilt als ernstzunehmendes Signal für den regionalen Weinbau, weil die Krankheit nicht direkt durch Pflanzenschutzmittel behandelbar ist und in anderen Weinanbaugebieten bereits zu erheblichen Bestandsverlusten geführt hat.
Was ist bekannt und wie wird die Krankheit übertragen?
Die Ursache der Vergilbung sind zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen. Entscheidend für die Ausbreitung ist nicht eine direkte Übertragung zwischen Rebstöcken, sondern die Vermittlung durch ein Insekt: die Amerikanische Rebzikade. Infizierte Reben sterben im Verlauf der Krankheit ab und stellen dadurch eine fortwährende Infektionsquelle für gesunde Pflanzen dar.
Sichtbare Symptome und Meldepflicht
Typische Hinweise auf eine Infektion sind auffällige Blattverfärbungen und verändertes Wachstum. Bei Weißweinsorten wird das Blattwerk gelblich, bei Rotweinsorten treten eher dunkle Rottöne auf; anschließend rollen die Blätter nach unten ein, und die Triebe verholzen nicht wie üblich. Wegen der Bedeutung für die Seuchenbekämpfung ist ein Verdacht in ganz Niederösterreich meldepflichtig.
„Wir haben uns gemeinsam mit dem Land Niederösterreich frühzeitig und intensiv auf diesen Ernstfall vorbereitet. Jetzt zählt rasches und konsequentes Handeln. Jeder entfernte befallene Rebstock und jede umgesetzte Maßnahme hilft, die weitere Ausbreitung einzudämmen und unseren Weinbau zu schützen“,
so Landwirtschaftskammer-Präsident Johannes Schmuckenschlager in der Aussendung zur Meldung.
- Wer betroffen ist: Weinbauende im Bezirk Bruck an der Leitha und angrenzende Rebgärten.
- Worauf zu achten ist: Beobachtung von Blattverfärbungen, Blattrollen und ausbleibender Verholzung der Triebe.
- Was zu tun ist: Verdachtsfälle umgehend melden und befallene Reben entfernen, um weitere Ausbreitung zu verhindern.
Praktische Hinweise für Winzerinnen und Winzer
Die Landwirtschaftskammer hat bereits auf die Meldepflicht hingewiesen und verweist auf die Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens mit dem Land Niederösterreich. Für den lokalen Weinbau bedeutet das: erhöhte Kontrollen in den Weinbergen, frühzeitige Meldung verdächtiger Pflanzen und konsequente Entfernung bestätigter Befunde. Da die Amerikanische Rebzikade als Überträger fungiert, sind auch Maßnahmen zur Schädlingsüberwachung und -bekämpfung Teil der Prävention.
| Aspekt | Information |
|---|---|
| Erreger | Phytoplasmen (zellwandlose Bakterien) |
| Hauptüberträger | Amerikanische Rebzikade |
| Symptome | Gelb- oder Rotverfärbung der Blätter, Blattrolle, fehlende Verholzung, Absterben der Reben |
| Meldepflicht | Verdachtsfälle müssen in ganz Niederösterreich gemeldet werden |
Für die Menschen im Bezirk hat die Entdeckung unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung: Weinbaubetriebe sehen sich mit zusätzlichem Kontrollaufwand, möglichen Rodungen betroffener Parzellen und den Folgen für Ertrag und Weinqualität konfrontiert. Die kooperative Abstimmung zwischen Land, Landwirtschaftskammer und lokalen Betrieben wird entscheidend dafür sein, ob größere Schäden verhindert werden können.
Kontaktangaben für Verdachtsmeldungen wurden von der Landwirtschaftskammer genannt; betroffene Winzerinnen und Winzer sollten diese Stellen umgehend informieren, damit begonnene Kontrollen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen rasch umgesetzt werden können.