Gefährliche Blendung über Graz: Ermittlungen laufen
Bei einem Trainingsflug über Graz kam es am Donnerstagabend zu einem gefährlichen Zwischenfall: Ein grüner Laserstrahl traf mehrfach das Cockpit eines Privatflugzeugs im Landeanflug auf den Flughafen Graz. Trotz der Blendung behielt die Besatzung die Kontrolle, verletzt wurde niemand. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der vorsätzlichen Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt eingeleitet.
Nach Angaben der Einsatzkräfte war die Maschine auf dem Weg von Wiener Neustadt nach Graz. Gegen 22.10 Uhr befand sich das zweimotorige Flugzeug in einer Höhe von rund 500 Metern, als der grüne Lichtstrahl das Cockpit traf. An Bord waren nach Schilderungen ein 47-jähriger Fluglehrer und zwei Flugschüler; außerdem wird in Berichten ein 35-jähriger Pilot genannt, der das Manöver durchführte.
Handeln der Crew verhinderte Schlimmeres
Trotz der kurzzeitigen Blendwirkung setzten die Piloten das geplante Touch-and-Go-Manöver erfolgreich um und setzten den Trainingsflug anschließend ohne weitere Zwischenfälle fort. Unmittelbar nach dem Vorfall informierte die Besatzung die Flugverkehrskontrolle (Austro Control) und erstattete Anzeige bei der Polizei.
- Ort: Landeanflug auf Flughafen Graz
- Zeitpunkt: ca. 22.10 Uhr am Donnerstagabend
- Höhe: etwa 500 Meter
- Besatzung: 47-jähriger Fluglehrer, zwei Flugschüler; in Berichten wird zudem ein 35-jähriger Pilot genannt
Eine daraufhin eingeleitete Fahndung konzentrierte sich auf den Bereich der Grazer Innenstadt, da der Laserstrahl offenbar von dort ausgegangen ist. Bisher blieb die Suche erfolglos.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Flugstrecke | Wiener Neustadt → Graz |
| Maschinentyp | Privat, zweimotorig |
| Höhe beim Treffer | ~500 m |
| Uhrzeit | ca. 22.10 |
Rechtliche Konsequenzen und Risiko
Das Strafrecht sieht für das gezielte Anstrahlen eines Luftfahrzeugs harte Konsequenzen vor: Wer ein Fluggerät absichtlich mit einem Laserpointer blendet, riskiert gemäß Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Die Polizei weist darauf hin, dass eine kurzzeitige Blendung in sensiblen Flugphasen die Bedienung erheblich beeinträchtigen und damit Menschenleben gefährden kann.
Für die Grazer Bevölkerung bedeutet der Vorfall zweierlei: Zum einen besteht ein reales Sicherheitsrisiko, wenn Laser aus dem Stadtgebiet heraus in den Luftraum gerichtet werden. Zum anderen zeigt der Vorfall, dass rasches und korrektes Verhalten der Flugbesatzung Folgen abwenden kann. Hinweise zum Vorfall nimmt die Polizei entgegen; Personen mit Beobachtungen zur Tatzeit im Bereich der Innenstadt werden gebeten, sich zu melden.
Langfristig verlangen solche Fälle eine Sensibilisierung im Umgang mit Lasern und eine klare Kommunikation darüber, dass Laserpointer in der Nähe von Flughäfen eine Straftat darstellen können. Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, bleibt offen, wer den gefährlichen Lichtstrahl gesetzt hat und aus welchem Motiv.