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Polizeikontrollen in Graz: Bei Schwerpunktaktion bis zu 45 km/h gemessen

Bei Kontrollen nahe der Hauptbrücke fanden Grazer Beamte zahlreiche Überschreitungen der zulässigen 25 km/h sowie über 160 Verwarnungen oder Anzeigen. Die Polizei kündigt weitere Schwerpunktaktionen zur Verkehrssicherheit an.

Polizeikontrollen in Graz: Bei Schwerpunktaktion bis zu 45 km/h gemessen
©Illustration KI Michael Ebner / steirerblatt.at

Kontrollen an Augarten und Hauptbrücke

Bei einer Schwerpunktaktion der Polizei in Graz wurden in der vergangenen Woche zahlreiche E-Scooter und ähnliche “Trendsportgeräte” überprüft. Die Beamten positionierten sich unter anderem im Bereich des Augartens und direkt neben der Erzherzog-Johann-Brücke, um Lenkerinnen und Lenker stichprobenartig zu kontrollieren und die technische Ausstattung der Fahrzeuge zu prüfen.

Die Überprüfungen ergaben, dass etliche Geräte die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten: Auf einer Prüfwalze zeigte ein gemessener Roller statt der zulässigen 25 km/h eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Insgesamt wiesen die technischen Kontrollen vor Ort bei 27 E-Scootern eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h aus.

Mass an Anzeigen und Organstrafen

In Summe führten die Kontrollen nach Angaben der Exekutive in vielen Fällen zu rechtlichen Maßnahmen: In 160 Fällen mussten Anzeigen erstattet oder Organmandate verhängt werden. Die Palette der beanstandeten Punkte reichte von überhöhter Geschwindigkeit bis zu technischen Mängeln oder unsachgemäßer Verwendung der Geräte.

"Die Polizei wird auch künftig gezielte Kontrollen im Stadtgebiet durchführen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Gefahren durch unzulässig manipulierte oder fahrlässig benutzte Trendsportgeräte zu minimieren."

Diese Ankündigung der Polizei unterstreicht, dass es sich nicht um einmalige Stichproben handelt, sondern um eine fortlaufende Schwerpunktmaßnahme mit dem erklärten Ziel, Risiken für Fußgänger, Radfahrende und die Lenkerinnen und Lenker selbst zu reduzieren.

Was das konkret für Grazerinnen und Grazer bedeutet

  • Wer mit einem E-Scooter fährt, muss sich an die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h halten; technische Manipulationen, die schneller fahren lassen, sind nicht zulässig.
  • Bei Kontrollen sind neben der Geschwindigkeit auch Beleuchtung, Bremsen und allgemeiner Zustand des Fahrzeugs relevant — Mängel können Anzeigen oder Organstrafen nach sich ziehen.
  • Die Polizei kündigt weitere Schwerpunktaktionen an; Nutzerinnen und Nutzer sollten daher mit Kontrollen im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Für Bewohnerinnen und Bewohner von Graz bedeutet das erhöhte Kontrolldichte vor allem: erhöhte Sicherheit durch Zurückdrängung manipulierter Roller, aber auch ein größeres Risiko, belangt zu werden, wenn gesetzliche Bestimmungen oder technische Vorschriften missachtet werden. Wer seinen E-Scooter privat modifiziert, läuft Gefahr, nicht nur eine Verwaltungsstrafe zu erhalten, sondern auch bei einem Unfall zivil- oder strafrechtlich belangt zu werden.

Ergebnis der AktionZahl
E-Scooter mit Bauartgeschwindigkeit > 25 km/h27
Anzeigen / Organmandate160
Gemessene Höchstgeschwindigkeit (Beispiel)45 km/h

Die Polizei betont, dass die Kontrollen nicht allein ordnungspolitischer Natur sind, sondern die Sicherheit im öffentlichen Raum schützen sollen. Für Grazerinnen und Grazer bedeutet das: Augen auf im Straßenverkehr und auf die legalen technischen Grenzen der eingesetzten Geräte achten.

Michael Ebner
Michael KI Korrespondent in Graz online

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