Insolvenz trotz Fortführungsabsicht
Für die Gastronomiebetriebe des ehemaligen SPÖ-Gemeinderats Arsim Gjergji – namentlich das Lokal „Eleven“ in Graz und das Wirtshaus Gratkorn – wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Nach Angaben der registrierenden Stelle KSV1870 betragen die vorläufigen Passiva rund 187.445,79 Euro. Zugleich wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eingeleitet; zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Helmut Horn in Graz bestellt.
Gründe und geplante Maßnahmen
Als Ursachen für die Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit nennt der Inhaber Liquiditätsengpässe, Rückstände bei den Jahresabschlüssen für 2024 und 2025 sowie eine noch aufzuarbeitende Buchhaltung. Trotz der dargestellten finanziellen Lage ist offenbar die Fortführung beider Betriebe vorgesehen; dazu sollen Reorganisationsmaßnahmen und zusätzliche Mittel von Dritten beitragen.
„Die Branche ist aktuell einfach schwierig, da arbeitet man bis zu 17 Stunden am Tag und trotzdem ist nichts garantiert.“
Dieses Zitat des Betroffenen bringt die Belastung zum Ausdruck, mit der viele Gastronomen derzeit konfrontiert sind – längere Arbeitszeiten treffen auf unsichere Erträge.
Finanzplan und Folgen für Gläubiger
Der vorgelegte Sanierungsplan sieht vor, die Gläubiger im Verfahren mit einer Gesamtquote von 30 Prozent zu bedienen. Eine erste Teilzahlung in Höhe von 10 Prozent soll binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Plans geleistet werden. Nach Einschätzung von Julia Liszt von "Insolvenz Graz" wird der Verwalter prüfen müssen, ob die Fortführung der Betriebe im Interesse der Gläubiger liegt und ob der vorgelegte Plan eingehalten werden kann.
- Vorläufige Passiva: 187.445,79 Euro
- Sanierungsquote (gesamt): 30 Prozent
- Erste Teilquote: 10 Prozent binnen 14 Tagen nach Bestätigung
- Insolvenzart: Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
| Posten | Angabe |
|---|---|
| Betroffene Betriebe | "Eleven" (Graz), Wirtshaus Gratkorn |
| Vorläufige Passiva | 187.445,79 Euro |
| Insolvenzverwalter | Dr. Helmut Horn (Graz) |
Relevanz für die Region
Für Grazerinnen und Grazer spielen mehrere Aspekte eine Rolle: die mögliche Fortsetzung zweier Gastrobetriebe, die Frage nach Arbeitsplätzen und Lieferbeziehungen sowie die Auswirkungen auf lokale Zulieferer und Vermieter. Ein erfolgreich umgesetzter Sanierungsplan würde Gläubigern nur einen Teil ihrer Forderungen sichern, dürfte aber die Betriebe zumindest temporär erhalten.
Der Fall steht exemplarisch für die anhaltenden Herausforderungen der Branche: betriebliche Bündelung von Arbeitszeit, Verwaltungsrückstände und die Notwendigkeit externer Kapitalzufuhr. Ob der vorgelegte Plan tragfähig ist, wird sich im Verfahren zeigen; der Insolvenzverwalter hat dabei eine zentrale Prüf- und Entscheidungsfunktion.
Kontakt/Status: Der Sanierungsplan muss bestätigt werden, danach sind die angegebenen Teilzahlungen fällig. Weiterführende Details werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens bekanntgegeben.