Beschwerde gegen Genehmigung eingereicht
Die Genehmigung des naturschutzrechtlichen Bescheids für den geplanten Fernpass-Scheiteltunnel ist nun Gegenstand eines Rechtsverfahrens: Die Umweltorganisation Verkehrswende.at und die Bürgerinitiative „Lebensraum Gurgltal, Außerfern und Mieminger Plateau“ haben beim Landesverwaltungsgericht Tirol Beschwerde eingereicht. Die Kläger sehen gravierende Mängel im behördlichen Verfahren und kritisieren, dass zentrale Auswirkungen des gesamten Projekts nicht in ausreichendem Umfang geprüft worden seien.
Kritikpunkte der Beschwerdeführer
Im Zentrum der Beanstandungen stehen mehrere Punkte, die aus Sicht der Beschwerdeführer das Prüfverfahren und die Entscheidungsgrundlage schwächen:
- Aufteilung des Gesamtprojekts in mehrere Genehmigungsverfahren, wodurch nach Ansicht der Kläger eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung entfiel.
- Konflikte bei der Zuständigkeit: Die Kritik zielt darauf, dass das Land Tirol zugleich als Antragstellervertreter der Fernpassstraße GmbH und als Genehmigungsbehörde aufgetreten sei.
- Fehlende Messdaten zu relevanten Umweltfaktoren, insbesondere zu Lärm- und Luftschadstoffen.
- Beanstandungen hinsichtlich der Massenbilanz und möglichen Folgen für die Wasserbelastung im Bereich über dem Fernsteinsee.
„Wir treten dieser Bewilligung entgegen, weil ein ‚Weiter wie bisher‘ in der Tiroler Infrastrukturpolitik rechtlich, klimapolitisch und vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr zu verantworten ist.“
Land Tirol weist Vorwürfe zurück
Die Tiroler Landesregierung weist die Einschätzung der ehrenamtlichen Rechtsservicestelle der Alpenkonvention (CIPRA Österreich) zurück, wonach das Vorhaben dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention widerspreche. Das Land verteidigt das Projekt und betont, an dessen Umsetzung festhalten zu wollen. Insbesondere die Annahme, der Tunnelbau führe zu einem generellen Kapazitätsausbau der Fernpass-Strecke, wird von der Landesregierung bestritten.
Kontext und Bedeutung für das Oberland
Das Verfahren betrifft nicht nur technische Planungsfragen, sondern hat direkte Auswirkungen auf Anrainerinnen und Anrainer sowie auf Schutzgebiete in der Region. Die von den Beschwerdeführern geforderten zusätzlichen Prüfungen würden mögliche Effekte auf Naturräume, Luftqualität, Lärmimmissionen und Wasserhaushalt genauer beleuchten. Für Menschen in betroffenen Gemeinden könnten daraus veränderte Auflagen, zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Verzögerungen bei der Baumaßnahme folgen.
| Aspekt | Bekannte Angaben |
|---|---|
| Beschwerdeführer | Verkehrswende.at; Bürgerinitiative "Lebensraum Gurgltal, Außerfern und Mieminger Plateau" |
| Instanz | Landesverwaltungsgericht Tirol |
| Zentrale Kritik | Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung, unvollständige Datengrundlage (Luft, Lärm, Wasser) |
Was nun zu erwarten ist
Das Landesverwaltungsgericht wird die Beschwerde prüfen; mögliche Ergebnisse reichen von einer Zurückweisung bis zu einer Aufhebung des Bescheids mit der Folge ergänzender Prüfungen. Bis eine gerichtliche Entscheidung fällt, bleibt der Zeitplan für die Umsetzung des Projekts ungewiss. Für Anrainerinnen und Anrainer ist relevant, dass das Verfahren dazu führen könnte, dass belastbare Messdaten erhoben oder bestehende Gutachten erweitert werden müssen.
Für die Bevölkerung im Bezirk Imst ist es wichtig, die weitere Entwicklung zu verfolgen: Betroffene Gemeinden und Schutzgebiete könnten durch weitere Prüfauflagen stärker geschützt werden, gleichzeitig sind Verzögerungen bei Infrastrukturvorhaben möglich. Sobald der Gerichtsbeschluss vorliegt, ist mit neuen konkreten Feststellungen zu Auswirkungen und möglichen Auflagen zu rechnen.