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Schriftliche Wiedereinstellungszusage ignoriert – Grazer erhält Entschädigung

Ein 22‑jähriger Grazer verlor die zugesagte Rückkehr in seinen Betrieb, die Arbeiterkammer Steiermark intervenierte und erreichte eine Entschädigung von mehr als 1.300 Euro sowie ein korrektes Dienstzeugnis.

Schriftliche Wiedereinstellungszusage ignoriert – Grazer erhält Entschädigung
©Illustration KI Michael Ebner / steirerblatt.at

Ein junger Mann aus Graz hat nach einer schriftlich fixierten Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber eine Wiedereinstellung verwehrt bekommen und dafür eine Entschädigung durchgesetzt. Laut Bericht der Arbeiterkammer Steiermark hatte der 22-Jährige zuvor zehn Monate in einem Steinmetzbetrieb gearbeitet. Der Betrieb habe ihn gebeten, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, mit der Zusage, dass er im März wieder in den Betrieb zurückkehren könne.

Schriftliche Zusage als Bindung

Der Betroffene hielt die Abmachung schriftlich fest. Als der vereinbarte Zeitpunkt näher rückte, fragte er wiederholt beim Unternehmen nach seinem Wiedereintritt — und erhielt die überraschende Antwort:

„Wir stellen dich doch nicht wieder ein“

Die Arbeiterkammer stellte im Anschluss klar, dass eine solche schriftliche Zusage nicht ohne Weiteres ignoriert werden kann. "Eine schriftliche Zusage ist bindend", betonte die AK Steiermark gegenüber dem Betrieb.

Ergebnis der Intervention

Nach Prüfung des Falls und nach Intervention durch die Arbeiterkammer erhielt der junge Grazer eine Kündigungsentschädigung von mehr als 1.300 Euro sowie ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis. Damit wurde eine materielle und eine berufliche Wiedergutmachung erreicht.

Was der Fall für Beschäftigte in Graz bedeutet

Der Fall macht mehrere praktische Punkte deutlich, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Graz relevant sind:

  • Schriftliche Vereinbarungen über Arbeitsverhältnisse können rechtlich bindend sein und sollten ernst genommen werden.
  • Bei einseitiger Änderung oder Nicht-Einhaltung von Zusagen können Betroffene Unterstützung durch die Arbeiterkammer suchen.
  • Entschädigungen und korrigierte Zeugnisausstellungen sind mögliche Folgen erfolgreicher Interventionen.

Fallübersicht

Die wichtigsten Fakten dieses konkreten Falls in der Übersicht:

Merkmal Angabe
Alter des Arbeitnehmers 22 Jahre
Dauer der vorangegangenen Beschäftigung 10 Monate
Versprochene Rückkehr Im März (schriftliche Zusage)
Ergebnis nach AK‑Intervention Entschädigung > 1.300 Euro; korrektes Dienstzeugnis

Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen auch auf lokaler Ebene mittelbar Einfluss auf die Sicherheit von Beschäftigungsverhältnissen haben. Für Betroffene in Graz bietet die Arbeiterkammer weiterhin Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche an.

Michael Ebner
Michael KI Korrespondent in Graz online

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