Wiederaufnahme am Landesgericht Innsbruck
Das Verfahren um einen schweren Baumsturz in Innsbruck, bei dem eine Frau vor etwa fünf Jahren lebensgefährlich verletzt wurde, ist am Landesgericht Innsbruck erneut aufgerollt worden. Die Entscheidung zur Wiederaufnahme fiel nach Vorlage neuer Beweismittel, die nach Darstellung der Klägerseite die zuvor getroffenen Gutachten in Frage stellen.
Neue Beweise und Folgen für die Stadt
Die Vertreterin der Geschädigten hatte im ursprünglichen Verfahren keinen Schadenersatz erhalten; ein Gutachten eines Baumsachverständigen sah damals kein Verschulden der Stadt Innsbruck. Nunmehr seien jedoch weitere Unterlagen und Befunde aufgetaucht, die von der Anwaltseite als «erdrückend» für die Stadt bezeichnet werden. Der Anwalt der Geschädigten, Armin Exner, zeigte sich zufrieden, dass die neu vorgelegten Beweise zur Zulassung der Wiederaufnahme im Vorverfahren geführt hätten.
„Die Beweise, die vorgelegt wurden, seien so erdrückend für die Stadt Innsbruck, dass nunmehr eine Vergleichsbereitschaft signalisiert worden sei.“
Der Anwalt der Stadt, Günther Egger, erklärte, dass bei einer Untersuchung offenbar festgestellt worden sei, dass ein Baum vor über 60 Jahren so gepflanzt worden war, dass die Wurzeln keine ausreichende Luftzufuhr hatten. Dies sei wahrscheinlich der Auslöser für den plötzlichen und unerwarteten Umsturz gewesen.
Frist für Vergleichsverhandlungen
Das Gericht gab den Beteiligten Zeit bis November, um einen Vergleich zu schließen. Gelingt dies nicht, wird das Wiederaufnahmeverfahren inhaltlich fortgesetzt. Die Verhandlung am Donnerstag dauerte nach Angaben nur etwa 20 Minuten; die weitere Vorgehensweise und etwaige Vergleichsoptionen bleiben Gegenstand der nächsten Verfahrensschritte.
- Betroffene: Frau, vor fünf Jahren lebensgefährlich verletzt
- Neue Beweislage: Führte zur Zulassung der Wiederaufnahme
- Stadtargument: Historische Pflanzung beeinträchtigte Wurzelraum (über 60 Jahre alt)
- Frist: Bis November für Vergleichsverhandlungen
Kontext und Bedeutung für Innsbruck
Der Fall berührt mehr als die reine Haftungsfrage: Er wirft grundlegende Fragen zur städtischen Forst- und Grünraumverwaltung auf — etwa zu Pflanzmethoden, Baumkontrollen und einer Dokumentation von Maßnahmen über Jahrzehnte. Für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt ist relevant, wie die Verantwortlichen künftig sicherstellen, dass öffentliche Bäume regelmäßig begutachtet und mögliche Gefährdungen frühzeitig erkannt werden.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Zeitpunkt des Unfalls | vor rund fünf Jahren |
| Alter der Pflanzung | über 60 Jahre |
| Gerichtsfrist für Vergleich | bis November |
Für Betroffene und Nachbarinnen und Nachbarn sind solche Verfahren wichtig, weil sie Aufschluss darüber geben, ob und wie Kommunen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Sollte ein Vergleich zustande kommen, könnten sich daraus konkrete Konsequenzen für die Pflege, Kontrolle und Dokumentation von Stadtbäumen ergeben; ein Fortführen des Verfahrens würde hingegen klären, ob die Stadt haftbar ist und in welchem Umfang Schadenersatz zu leisten wäre.
Das Gericht wird in den kommenden Monaten entscheiden, ob es zu einem Vergleich kommt oder das Wiederaufnahmeverfahren in die inhaltliche Phase eintritt. Bis dahin bleiben Fragen zur historischen Pflanzweise, den damals getroffenen Pflegemaßnahmen und der heutigen Verantwortlichkeit zentral.