Nach dem rechtskräftigen Freispruch im Prozess um den getöteten Kater mit dem Namen „Schmotzer“ fordert die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) eine weiterführende und eigenständige Prüfung der tierschutzrechtlichen Fragen. Das Landesgericht Innsbruck hatte vor einer Woche vier Angeklagte vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen; die ÖTK betont jedoch, dass damit nicht alle rechtlichen Aspekte abschließend geklärt seien.
ÖTK fordert separates Verwaltungsverfahren
Die Tierärztekammer verlangt, die mit dem Fall verbundenen tierschutzrechtlichen Fragen unabhängig von der strafrechtlichen Entscheidung zu prüfen und gegebenenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel teilte derweil mit, dass bereits Prüfungen laufen.
ÖTK-Präsident Kurt Frühwirth äußerte sich irritiert darüber, dass zentral erscheinende Fragen des Tierschutzrechts offenbar nicht gesondert rechtlich bewertet worden seien. Er forderte eine klare Regelung, wann die Tötung eines Tieres zulässig ist und welche Pflichten zur unverzüglichen Versorgung verletzter Tiere bestehen.
"Aus unserer Sicht besteht erheblicher Klärungsbedarf", sagte ÖTK-Präsident Kurt Frühwirth.
Fachliche Beurteilung statt Laieneinschätzung
Die Tierärztekammer betont, dass die Entscheidung über die Tötung eines verletzten oder erkrankten Tieres nicht auf rein subjektiven Einschätzungen beruhen dürfe. Vor einer solchen Entscheidung müssten
- tierärztlich festgestellte Verletzungen und deren Schwere dokumentiert werden,
- Schmerz- und Leidensausmaß sowie Behandlungsmöglichkeiten geprüft werden,
- und die Prognose auf Basis einer fachlichen Untersuchung eingeschätzt werden.
Die Kammer macht deutlich, dass eine bloße Beurteilung durch Laien diese fachliche Abklärung nicht ersetzen kann.
Bezug zu einer VwGH-Entscheidung
Die ÖTK verweist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aus dem März 2026. Darin sei klargestellt worden, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund eigenständig zu beurteilen sei und nicht automatisch mit einer strafrechtlichen Entscheidung abgegolten sei. Ein strafrechtlicher Freispruch schließe demnach nicht zwingend aus, dass daneben verwaltungsrechtliche Pflichten verletzt wurden.
| Datum / Ereignis | Wesentliche Aussage |
|---|---|
| Vor einer Woche | Freispruch der vier Angeklagten am Landesgericht Innsbruck |
| März 2026 | Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur eigenständigen Beurteilung der Tötung eines Tieres |
| Aktuell | ÖTK fordert Verwaltungsprüfung; BH Kitzbühel prüft |
Für die Bevölkerung in Innsbruck und Umgebung hat das Verfahren Bedeutung über den Einzelfall hinaus: Es geht um die Frage, wie der Rechtsrahmen für den Umgang mit verletzten Tieren angewendet wird und welche Anforderungen an Laien und Amtsträger bei Entscheidungen über Leben und Tod von Tieren gestellt werden. Die Forderung der Tierärztekammer zielt darauf ab, die rechtlichen Pflichten zur Versorgung verletzter Tiere und die Bedingungen für eine zulässige Tötung klar und fachlich abgesichert festzulegen.
Wie die Prüfungen der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel und mögliche weitere Schritte im Verwaltungsvollzug verlaufen, ist derzeit offen. Die ÖTK sieht in einer eigenständigen, tierschutzrechtlichen Klärung jedoch einen notwendigen Schritt, um künftig vergleichbare Fälle transparent und rechtssicher zu behandeln.