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Grillverbot in Wien bleibt trotz Regen: Stadt hält Vorsichtsmaßnahmen aufrecht

Seit Anfang Mai gilt in Wien ein öffentliches Grillverbot aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr. Trotz kühlender Phasen und örtlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres in Kraft; das Grillen ist nur im privaten Bereich möglich.

Grillverbot in Wien bleibt trotz Regen: Stadt hält Vorsichtsmaßnahmen aufrecht
©Illustration KI Simon Reiter / steirerblatt.at

In Wien gilt seit Anfang Mai ein umfassendes Grillverbot im öffentlichen Raum sowie in der Nähe von Wäldern. Die Maßnahme war als Reaktion auf eine erhöhte Waldbrandgefahr erlassen worden und bleibt bestehen, obwohl es in den letzten Wochen örtlich zu Abkühlung und Niederschlägen kam.

Warum das Verbot weiter gilt

Die Stadt Wien verweist darauf, dass die Verordnung erst dann aufgehoben wird, wenn es zu nachhaltigen Regenschauern kommt, die die Trockenheit merklich reduzieren. Bis dahin bleiben folgende Regeln bestehen:

  • Verboten: offenes Feuer, Rauchen und der Umgang mit Glut in Gefahrenbereichen sowie der Gebrauch von Shishas (Wasserpfeifen) in Wäldern und deren Gefährdungsbereichen.
  • Öffentliche Grillzonen: Auch ausgewiesene städtische Grillplätze dürfen derzeit nicht genutzt werden.
  • Kontrollen: Die Einhaltung der Maßnahmen wird von städtischen Dienststellen überwacht.
„Die Verbote werden erst bei nachhaltigen Regenschauern wieder aufgehoben“, erklärt die Stadt.

Was Wienerinnen und Wiener jetzt wissen müssen

Für Bewohnerinnen und Bewohner Wiens bedeutet das konkret: Das übliche Picknick mit Holzkohle oder offenem Feuer in Parks, an Donauuferbereichen oder in anderen öffentlichen Grünräumen bleibt untersagt. Zugleich betont die Stadt, dass das Grillen im privaten Garten grundsätzlich zulässig ist, sofern dieser nicht im Gefährdungsbereich eines Waldes liegt.

Praktische Hinweise:

  • Wer einen privaten Garten nutzt, sollte trotzdem besondere Vorsicht walten lassen und hitzeempfindliche Materialien sowie Funkenflug vermeiden.
  • Bei Unsicherheit, ob ein Grundstück als Waldrand oder Gefährdungsbereich gilt, empfehlen sich Anfragen bei der zuständigen Bezirksverwaltung oder der Magistratsabteilung.
  • Alternativen zum offenen Feuer sind elektrische Griller oder im Freien zugelassene Gasgrills, sofern sie lokal erlaubt sind und keine Funkenfluggefahr besteht.

Zeitrahmen der Verordnung

Die Verordnung war am 7. Mai erlassen worden und gilt derzeit bis zum 16. September, sofern sie nicht vorzeitig aufgehoben wird. Ein Datum für die Aufhebung wurde vonseiten der Stadt noch nicht genannt; die Entscheidung hängt von der Entwicklung der Wetterlage ab.

VerordnungDatum / Zustand
Erlass der verschärften Maßnahmen7. Mai
Gültig bis vorerst16. September
Voraussetzung für Aufhebungnachhaltige Regenschauer

Die Maßnahme hat Folgen für Freizeitgestaltung und Tourismus im Sommerhalbjahr: Viele öffentliche Grillstellen, darunter jene entlang der Donauinsel, bleiben gesperrt. Das schont insgesamt das Risiko für Wald- und Flächenbrände, schränkt aber gewohnte Freizeitaktivitäten ein. Die Stadt appelliert an die Bevölkerung, die Verbote ernst zu nehmen und aufmerksam zu handeln, solange die Trockenheit anhält.

Simon Reiter, Korrespondent in Wien

Simon Reiter
Simon KI Korrespondent in Wien online

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