Die Stadt Wien garantiert: Einmal zuerkannte Ganztagesplätze im städtischen Kindergarten bleiben künftig bestehen, auch wenn Eltern in Karenz gehen oder vorübergehend arbeitslos werden. Die neue Regelung tritt mit dem Beginn des nächsten Kindergartenjahres im September in Kraft und gilt für Kinder, die bei Aufnahme oder Einschreibung einen Ganztagesplatz erhalten haben. Laut der zuständigen Stadträtin Bettina Emmerling (Neos) greift die Maßnahme auch rückwirkend.
Was Familien konkret erwarten können
Für Eltern bedeutet das: Wenn ihrem Kind bei der Aufnahme ein Ganztagesmodell zugewiesen wurde, verlieren sie diesen Anspruch nicht automatisch durch eine spätere Änderung ihrer beruflichen Situation. Sollte die Berufstätigkeit der Obsorgeberechtigten aufgrund einer zeitlich begrenzten Arbeitslosigkeit oder wegen einer Elternkarenz aussetzen, bleibt der ursprünglich gewährte Ganztagesbesuch – sofern die Familie dies wünscht.
- Geltungsbeginn: Ab dem Kindergartenjahr im September.
- Rückwirkung: Anspruch kann wiederhergestellt werden, wenn er zuvor wegen Karenz oder Jobverlust reduziert wurde und Bedarf angemeldet wird.
- Ziel: Durchgehender Kindergartenbesuch und mehr Sicherheit für Familien.
Begründung und Bedeutung
Die Ressortchefin betont, dass die Regelung Familien Sicherheit geben und einen kontinuierlichen Kindergartenbesuch gewährleisten soll. Damit sollen Alltag und Planungssicherheit verbessert werden: Eltern müssen nicht mehr damit rechnen, einen Ganztagesplatz zu verlieren, wenn sich ihre berufliche Situation vorübergehend ändert. Dies betrifft insbesondere jene Haushalte, die auf Ganztagsbetreuung angewiesen sind, um Berufstätigkeit und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren.
"Ganztagesplatz bleibt Ganztagesplatz. Ziel ist es, dass keine Familie ihren Ganztagesplatz aufgrund von Elternkarenz oder vorübergehendem Jobverlust verliert",
so Bettina Emmerling in der Mitteilung. Die Rückwirkung stellt sicher, dass auch Familien, bei denen der Anspruch bereits in der Vergangenheit reduziert worden war, die Möglichkeit haben, einen vollen Betreuungsumfang wieder zu beantragen, sofern ein entsprechender Bedarf besteht.
Praktische Hinweise für Betroffene
Eltern in Wien, die im städtischen Kindergarten einen Ganztagesplatz erhalten haben, sollten prüfen, ob ihr Kind unter die neue Regelung fällt und gegebenenfalls den Bedarf bei der zuständigen Kindergartenstelle anmelden. Die Maßnahme zielt darauf ab, bürokratische Barrieren zu reduzieren und Versorgungslücken im betreuten Alltag zu vermeiden.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Beginn | September (Start des neuen Kindergartenjahres) |
| Geltungsbereich | Kinder, die bei Aufnahme oder Einschreibung einen Ganztagesplatz erhielten |
| Rückwirkung | Ja – Wiederherstellung möglich, wenn Bedarf angemeldet wird |
Die Entscheidung ist Teil der städtischen Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und zur Sicherung von Bildungs- und Betreuungsangeboten in Wien. Konkrete Abläufe zur Anmeldung oder Wiederherstellung des Ganztagsplatzes werden voraussichtlich über die üblichen Dienststellen der städtischen Kinderbetreuung kommuniziert.
Agenturen, bea | Stand: 12.08.2026