Mehr Platz für Hunde — aber nicht ohne Regeln
Die Stadt Wels hat das Angebot an öffentlichen Hundefreilaufzonen ausgebaut. Künftig stehen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern im Stadtgebiet insgesamt vier ausgewiesene Bereiche zur Verfügung. Zu den bereits bekannten Flächen in der Pernau (Ecke Negrelli-/Zeppelinstraße) und in der Freizeitanlage Wimpassing kommen nun eine weitere Fläche in Wimpassing sowie eine neue Freilaufzone im neu gestalteten Volksgarten.
Die Freifläche im Volksgarten wird nicht sofort geöffnet: Der Termin für die Freigabe ist Montag, der 24. August, weil der Rasen noch Zeit zum Anwachsen benötigt. Die zusätzliche Wimpassing‑Fläche wurde laut Gemeinderatsbeschluss bereits eröffnet.
Was Hundebesitzerinnen und -besitzer wissen müssen
Wichtig für die Nutzung der Flächen sind die gesetzlichen Vorgaben: Innerhalb des gesamten Ortsgebiets von Oberösterreich gilt grundsätzlich, dass Hunde entweder angeleint sein müssen oder ein Maulkorb getragen werden muss. In Bereichen mit vielen Menschen oder Kindern sind Leine und Maulkorb vorgeschrieben.
Auch innerhalb der Freilaufzonen bestehen Einschränkungen: Für bestimmte Hunde, etwa nach behördlicher Einstufung oder bei speziellen Rassen, gilt eine kombinierte Pflicht zu Leine und Maulkorb – diese Auflagen bleiben auch in den Freilaufflächen bestehen.
- Gültigkeit: Regeln der Leinen- und Maulkorbpflicht gelten im gesamten Ortsgebiet.
- Ausnahmen: Nicht alle Hunde dürfen unbegrenzt frei laufen — behördliche Einstufungen können Einschränkungen bringen.
- Öffnung Volksgarten: 24. August (Rasenpflege als Grund für Verzögerung).
Hohe Strafen bei Verstößen
Verstöße werden nicht nur verwaltungsrechtlich geahndet, sondern können teuer werden: Die im Zusammenhang mit Leinen‑, Maulkorb‑ und Kotbeseitigungspflicht vorgesehenen Strafbeträge liegen zwischen 200 und 7.000 Euro. Als Anhaltspunkt für die Praxis: Im Jahr 2025 wurden in Wels 65 Verstöße gegen diese Pflichten angezeigt; die durchschnittliche Strafe betrug rund 300 Euro.
| Jahr | Verstöße | Durchschnittliche Strafe |
|---|---|---|
| 2025 | 65 | ~300 € |
Für Hundebesitzerinnen und -besitzer bedeutet das: Die neuen Freilaufflächen bieten zusätzliche Möglichkeiten, doch die Einhaltung von Hygiene‑ und Sicherheitsregeln bleibt zentral. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht entfernt oder die Vorschriften zur Leinen‑ und Maulkorbpflicht missachtet, riskiert empfindliche Geldstrafen.
Was das für die Stadt und Anrainer heißt
Die Ausweitung der Flächen ist eine Reaktion auf den Bedarf an Bewegungsraum für Hunde im städtischen Bereich und soll Konflikte zwischen Hundebesitzern und anderen Nutzergruppen reduzieren. Für Anrainerinnen und Anrainer können die klar ausgewiesenen Zonen die Aufenthaltsqualität verbessern, wenn die Regeln konsequent umgesetzt werden. Stadtpolitik und Gemeinderat haben damit eine Balance zwischen Erholung, Sicherheit und Sauberkeit gesucht.
Die Nutzerinnen und Nutzer sollten sich vor dem Besuch über die genauen Lagepunkte und etwaige Verhaltensregeln informieren, um Konflikte zu vermeiden und die neuen Flächen nachhaltig nutzbar zu machen.