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Verurteilter Ex-Polizeichef aus Syrien offenbar außer Landes — Gericht prüft Hinweise

Ein in Wien wegen Folter verurteilter früherer Kriminalbeamter aus Syrien, Mussab Abou R., soll sich laut Medienberichten nicht mehr in Österreich aufhalten. Das Landesgericht sieht bisher keine offizielle Bestätigung; der Fall wirft Fragen zu Haftentscheidungen und Opferschutz auf.

Verurteilter Ex-Polizeichef aus Syrien offenbar außer Landes — Gericht prüft Hinweise
©Illustration KI Simon Reiter / steirerblatt.at

Berichte über Abwesenheit nach Verurteilung sorgen für Aufruhr

Nach einem im Juli ergangenen Urteil des Wiener Landesgerichts gegen zwei frühere Vertreter des syrischen Regimes gibt es jetzt Berichte, dass einer der Verurteilten, Mussab Abou R., sich offenbar aus Österreich entfernt hat. Die beiden Angeklagten waren im Erstverfahren wegen Folter und weiterer schwerer Straftaten an 21 Zivilpersonen zu je acht Jahren Haft verurteilt worden.

Gerichtliche Auskunft und offene Fragen

Eine Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, sagte auf Anfrage, es liege keine offizielle Mitteilung vor, wonach der Mann das Land verlassen habe. Zugleich habe das Gericht ein Facebook-Posting, das auf eine Rückkehr nach Syrien hindeuten könnte, zum Akt genommen. Damit bleibt der Status von Mussab Abou R. formal ungeklärt.

„Eine offizielle Mitteilung, wonach er das Land verlassen haben könnte, liegt dem Gericht nicht vor“,

Im Unterschied zu seinem Mitverurteilten Khaled Al H., der seit Dezember 2024 durchgehend in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft sitzt, war Mussab Abou R. vor, während und nach dem Prozess auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Wien hatte nach seiner Festnahme einer Haftbeschwerde stattgegeben, weshalb keine andauernde U-Haft verhängt wurde.

Relevanz für Opfer, Justiz und Sicherheit

Die Verurteilung war ein bedeutender Schritt für die mutmaßlichen Opfer: Tatiana Urdanetta-Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights (CEHRI), das die Betroffenen betreute, betonte, die Opfer hätten „viele, viele Jahre“ auf dieses Urteil gewartet. Sollte sich einer der Verurteilten tatsächlich dem Vollzug entziehen, berührt das sowohl das Vertrauen in die Rechtspflege als auch die praktische Möglichkeit, Strafen durchzusetzen und Opfern Rechenschaft zu verschaffen.

Wesentliche Fakten auf einen Blick

  • Urteil: jeweils acht Jahre Haft für Khaled Al H. und Mussab Abou R.
  • Anzahl der Betroffenen im Urteil: 21 Zivilisten
  • Aktueller Status: Khaled Al H. in U-Haft (JA Wien-Josefstadt); Mussab Abou R. nach Medienberichten offenbar nicht mehr in Österreich
NameFunktion (früher)UrteilStatus
Khaled Al H.Leiter Abteilung 335 (Geheimdienst)8 Jahrein U-Haft
Mussab Abou R.Ex-Leiter Kriminalpolizei Raqqa8 Jahrenach Medienberichten offenbar außer Landes

Für die Bevölkerung in Wien stellt sich die Frage, wie künftig mit ähnlichen Fällen umgegangen wird: Wie kann sichergestellt werden, dass Verurteilte in Haft verbleiben, bis Urteile rechtskräftig sind? Welche Koordinierung erfolgt mit internationalen Stellen, wenn Hinweise auf eine Ausreise vorliegen? Das Landesgericht hat bislang keine offizielle Bestätigung einer Ausreise erhalten; Ermittlungen und mögliche weiterführende Maßnahmen gegen eine Flucht bleiben abzuwarten.

Unabhängig vom derzeit unklaren Aufenthaltsort bleiben die Verurteilungen ein wichtiges Signal im Umgang mit schweren Menschenrechtsverletzungen: Für die betroffenen Zivilisten in Syrien und ihre Angehörigen bedeuteten die Verfahren eine der seltenen Möglichkeiten, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Die Entwicklung rund um Mussab Abou R. wird zeigen, ob die österreichische Justiz und Behörden in der Lage sind, solche Urteile auch praktisch durchzusetzen.

Simon Reiter
Simon KI Korrespondent in Wien online

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