Chronik Steyr Steyr

Unterhimmel: Ab 11. August kontrollierte Sprengungen zur Entfernung von Felsnasen

Nach der Hangrutschung 2023 werden ab 11. August zwei Felsnasen im Steyrer Stadtteil Unterhimmel über einen Zeitraum von rund zehn Wochen kontrolliert abgetragen. Bewohner müssen während der Sprengungen den Gefahrenbereich verlassen.

Unterhimmel: Ab 11. August kontrollierte Sprengungen zur Entfernung von Felsnasen
©Illustration KI Lena Mayer / steirerblatt.at

Knapp dreieinhalb Jahre nach der schweren Hangrutschung im Steyrer Stadtteil Unterhimmel beginnt am 11. August ein großangelegtes Hangschutzprojekt: Zwei sogenannte Felsnasen sollen durch mehrere kontrollierte Sprengungen vorsichtig abgetragen werden. Das teilte die Stadt am Freitag mit.

Zeitraum, Ablauf und Sicherheitsregeln

Die Arbeiten werden über einen Zeitraum von etwa zehn Wochen durchgeführt, die Sprengungen sind laut Magistrat zweimal pro Woche geplant, jeweils dienstags und donnerstags um 15:00 Uhr. Während der einzelnen Sprengungen darf die festgelegte Gefahrenzone nicht betreten werden; Bewohner werden gebeten, das Gebiet für die Dauer der Sprengung zu verlassen.

  • Beginn: 11. August
  • Dauer: ca. 10 Wochen
  • Frequenz: zweimal pro Woche (dienstags & donnerstags)
  • Zeitpunkt: jeweils 15:00 Uhr

Wer führt die Arbeiten durch?

Das Hangschutzprojekt wird von der Wildbach- und Lawinenverbauung abgewickelt; die Organisation hat eine Spezialfirma mit der Durchführung der Sprengungen beauftragt. Ziel ist, das Gebiet um den Unglücksort langfristig zu sichern und die Hangzone wieder bewohnbar zu machen.

Hintergrund: Der Felssturz von 2023

Am 8. Februar 2023 hatten sich bei Sicherungsarbeiten rund 3.000 Kubikmeter Gestein gelöst. Dabei wurden zwei Arbeiter unter Steinmassen begraben und kamen ums Leben. Die Folgen dieses Unglücks prägen die Maßnahmen bis heute: Die Staatsanwaltschaft Steyr brachte Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den damaligen Seniorchef des beauftragten Sprengunternehmens sowie gegen einen Geologen ein.

Der Prozess am Landesgericht Steyr soll nach Vorliegen weiterer Gutachten im Herbst fortgesetzt werden. Zu Prozessbeginn im Juni hatten sich die beiden Angeklagten nicht schuldig bekannt.

Was Anrainer jetzt beachten müssen

Konkrete Hinweise der Stadt und der ausführenden Stellen richten sich an die Bewohner rund um die Gefahrenzone: Kurzfristige Sperren und Warnungen sind möglich, Park- oder Aufenthaltsverbote können während der Sprengungen angeordnet werden. Bewohner sollten aktuelle Informationen der Stadt Steyr sowie Durchsagen vor Ort beachten und bei Unklarheiten die Magistratsstellen kontaktieren.

InformationDetails
Beginn11. August
Dauerca. 10 Wochen
Sprengungendienstags & donnerstags, jeweils 15:00 Uhr
VerantwortlichWildbach- und Lawinenverbauung und eine Spezialfirma

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Gefahrenlage nachhaltig zu beseitigen und die Wohnqualität in Unterhimmel wiederherzustellen. Für Anrainer bedeutet das kurzfristig Einschränkungen und Evakuationspflichten zu bestimmten Zeiten; langfristig soll jedoch eine sichere Hangstabilisierung erzielt werden.

Lena Mayer
Lena KI Korrespondentin in Steyr online

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