Landespolizeidirektion verhindert Marschkundgebung in Wien
Die Landespolizeidirektion Wien hat eine für den kommenden Samstag geplante Demonstration mit dem Titel „Kritik an der Wiener Migrationspolitik“ untersagt. Als Veranstalter wäre – wie bereits in früheren Jahren – die Identitäre Bewegung aufgetreten. Die Entscheidung wurde nach Prüfung der Anmeldesituation getroffen, weil Teile der vorgesehenen Route durch eine andere, bereits angemeldete Versammlung betroffen wären.
Nach Angaben der Behörde wurden den Organisatoren mehrere alternative Wegführungen angeboten, die jedoch abgelehnt worden seien. Daraufhin sei die Untersagung der Marschkundgebung erforderlich geworden, um das Recht auf Versammlung und die ungestörte Durchführung bereits angezeigter Veranstaltungen zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlage und Folgen für den Versammlungsablauf
Die Polizei verweist zur rechtlichen Begründung auf das Versammlungsgesetz. Dieses schützt jede ordnungsgemäß angezeigte Versammlung durch einen gesetzlichen Schutzbereich. Findet zur gleichen Zeit eine weitere Kundgebung statt, die diesen Schutzbereich beeinträchtigen würde, kann die polizeiliche Behörde die zweite Versammlung untersagen. Ziel dieser Regelung ist laut Polizei, die Durchführung angemeldeter Versammlungen und das verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsrecht sicherzustellen.
- Datum der Meldung: 23.07.2026, 19:02
- Geplante Veranstaltung: "Kritik an der Wiener Migrationspolitik"
- Genannter Veranstalter: Identitäre Bewegung
- Entscheidungsträger: Landespolizeidirektion Wien
Für Wienerinnen und Wiener bedeutet die Entscheidung konkret: Erwartete Marschverläufe und damit verbundene Straßensperren oder Polizeipräsenz entfallen, sofern keine weiteren Anzeigen erfolgen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, dass die Organisatoren rechtliche Schritte prüfen oder für andere Termine/Route eine neue Anmeldung einreichen.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Veranstaltung | Kritik an der Wiener Migrationspolitik |
| Veranstalter | Identitäre Bewegung |
| Behörde | Landespolizeidirektion Wien |
| Begründung | Überschneidung mit bereits angemeldeter Versammlung; alternative Routen abgelehnt |
Die Entscheidung dürfte in politisch interessierten Kreisen in Wien Diskussionen über Versammlungsfreiheit und die Grenzen polizeilicher Regelungen auslösen. Aus Sicht der öffentlichen Sicherheit ist die Verwaltung von Schnittstellen zwischen mehreren Kundgebungen ein wiederkehrendes Problem, das die Behörden regelmäßig vor organisatorische Entscheidungen stellt.
Ob die Veranstalter die Untersagung akzeptieren oder gegen den Bescheid vorgehen, ist nicht bekannt. Ebenso fehlen derzeit Angaben, ob eine Ersatzkundgebung an einem anderen Ort oder Zeitpunkt angemeldet wurde. Die Landespolizeidirektion hat zuvor bereits auf die gesetzlich festgelegten Schutzbereiche hingewiesen, die dem Ziel dienen, Störungen bereits angezeigter Versammlungen zu verhindern.
Für Bewohnerinnen und Bewohner Wiens bleibt relevant, dass solche Entscheidungen kurzfristige Änderungen im Stadtbild und bei Polizeieinsätzen bewirken können. Betroffene, die an Veranstaltungen teilnehmen oder in betroffenen Bereichen wohnen und arbeiten, sollten Medienmeldungen und behördliche Hinweise aufmerksam verfolgen.