KREMS. Das Landesgericht Krems hat eine 52‑jährige Frau, die zuletzt in Krems lebte, wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund der Tat
Die Angeklagte täuschte mehreren Männern und Bekannten eine bevorstehende Erbschaft in beträchtlicher Höhe vor. Auf Basis dieser erfundenen Aussicht auf Geld forderte sie sogenanntes »Darlehen« ein und erhielt so aus dem Umfeld insgesamt weit mehr als 100.000 Euro. Die Gelder wurden unter anderem für private Anschaffungen wie ein Pferd oder einen Pkw verwendet; in einem dokumentierten Fall zahlte ein Opfer 14.000 Euro für ein Pferd, ein anderer leistete 7.000 Euro als Anzahlung für ein Auto.
Prozessverlauf und Beweislage
Vor Gericht sprach die Staatsanwaltschaft von zahlreichen Widersprüchen in den Angaben der Angeklagten und betonte das Fehlen entlastender Beweise. Eine Notarin, die mit der Auszahlung einer realen Verlassenschaft befasst gewesen war, sagte im Zeugenstand aus, dass von der Angeklagten keine Hinweise auf ein Erbe gekommen seien.
„Lügen und Schutzbehauptungen“,
so fasste die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag die Einschätzung der Anklage zusammen.
Frühere Verurteilungen und Bewährungsstrafen
Das Gericht berücksichtigte bei der Strafbemessung die Vorgeschichte der Beschuldigten: Es lagen mehrere Vorstrafen vor, außerdem war die Frau zum Tatzeitpunkt elektronisch mittels Fußfessel überwacht. Zwei zuvor ausgesprochene bedingte Strafen mit insgesamt 25 Monaten Haft wurden widerrufen, wodurch sich die Gesamtstrafe auf die nun genannten sieben Jahre und einen Monat erhöhte.
- Tatvorwurf: schwerer gewerbsmäßiger Betrug
- Höhe des erlangten Geldes: mehr als 100.000 Euro
- Strafmaß: 7 Jahre und 1 Monat Haft (nicht rechtskräftig)
Lokale Bedeutung und praktische Folgen
Für Betroffene in Krems und dem Bezirk bedeutet das Urteil eine deutliche Signalwirkung: Gerichte berücksichtigen Vorstrafen und Rückfälle massiv bei der Strafzumessung. Für Personen in schwierigen privaten Beziehungen ist die Entscheidung ein warnendes Beispiel, vorsichtig mit hohen Geldüberlassungen zu sein und größere finanzielle Transaktionen rechtlich abzusichern. Opfer sollten sich an die Polizei und Beratungsstellen wenden, wenn ihnen unklare Forderungen oder Drucksituationen begegnen.
Der Fall bleibt weiter offen für mögliche Rechtsmittel; das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Alter der Angeklagten | 52 |
| Tatvorwurf | Schwerer gewerbsmäßiger Betrug |
| Erbeuteter Betrag | Mehr als 100.000 € |
| Strafe | 7 Jahre, 1 Monat Haft (nicht rechtskräftig) |