Landesaufsicht bewertet, Verfahren laufen weiter
Der von Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf und Verfahrensrichter Wolfgang Köller vorgelegte Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss „Neue Eisenstädter“ kommt auf knapp 128 Seiten zu dem Ergebnis, dass die Aufsicht des Landes im untersuchten Zeitraum ordnungsgemäß gearbeitet habe. Untersucht wurde der Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 15. Oktober 2025. Damit bestätigt der Bericht im Kern die Behördenvorgänge, lässt aber politische und rechtliche Kontroversen nicht verschwinden.
Wesentliche Punkte aus dem Bericht sind:
- Die Aufsicht des Landes sei nach Auffassung der Verfasser „tadellos“ erfolgt.
- Die Einsetzung eines Regierungskommissärs wurde als vertretbar bewertet.
- Die Auffassung des Sonderprüfers Johannes Zink zum Verkauf von Anlegerwohnungen und den geltend gemachten Zinsen wurde von der Landesregierung übernommen und nicht beanstandet.
"Die Aufsicht des Landes habe 'tadellos' funktioniert, die Einsetzung eines Regierungskommissärs 'war jedenfalls vertretbar'."
Offene Fragen und andauernde Verfahren
Der Bericht zieht zwar eine positive Bilanz in Bezug auf Aufsicht und Entscheidungsabläufe, doch er beendet die Causa nicht. Die Eigentümerstruktur der Nebau hat sich bereits verändert: Das Land kündigte kurz vor Weihnachten an, 70 Prozent der Anteile übernehmen zu wollen. Bisherige Großaktionäre wie die Raiffeisenlandesbank und eine Tochter der Erste Bank bleiben weiterhin beteiligt, ebenso die Freistadt Eisenstadt als Minderheitseigentümerin.
Wesentlich für die weitere Entwicklung ist, dass der Eigentümerwechsel noch nicht endgültig im Firmenbuch abgeschlossen ist und der Regierungskommissär weiterhin tätig ist. Gegen die Einsetzung dieses Kommissärs sind zwei Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht anhängig — eine davon wurde von der Nebau selbst eingebracht. Sollte das Gericht in seinen Entscheidungen von der Einschätzung des U-Ausschusses abweichen, hätte das Auswirkungen auf die laufenden Verfahrensfragen.
Politische Reaktionen und Konsequenzen
Der U-Ausschuss war auf Antrag der SPÖ eingesetzt worden und tagte von Mitte Jänner bis Anfang Juli 2026. FPÖ und ÖVP haben jeweils eigene fraktionelle Berichte vorgelegt, sodass weiterhin unterschiedliche politische Bewertungen bestehen. Der Ausschuss untersuchte insbesondere mögliche Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) durch burgenländische gemeinnützige Bauvereinigungen, wobei die Nebau im Zentrum der Prüfung stand.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 1. Okt 2023 | Beginn des Untersuchungszeitraums |
| 15. Okt 2025 | Ende des Untersuchungszeitraums |
| Mitte Jänner – Anfang Juli 2026 | U-Ausschuss-Sitzungen |
| Juli 2026 | Präsentation des Abschlussberichts (128 Seiten) |
Was das für Eisenstadt bedeutet
Für die städtische Politik und die Freistadt Eisenstadt als Anteilseignerin bleiben die Konsequenzen konkret: Entscheidungen über die endgültige Eigentümerstruktur und die Rolle des Regierungskommissärs sind noch nicht abgeschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner sollten die ausstehenden Gerichtsbeschlüsse und das Firmenbuchverfahren im Auge behalten, da sie direkten Einfluss auf Wohnungsfragen und die Handhabung gemeinnütziger Wohnbauträger haben können.
Solange die Rechtsverfahren andauern, bleibt der Abschlussbericht ein wichtiges, aber nicht abschließendes Element in der Aufarbeitung der Nebau-Causa.