Neuerlich vor Gericht: Brief aus Haft als Drohung gewertet
Nach jahrelangen Belästigungen und einer bereits erfolgten Verurteilung muss sich ein 43-jähriger Mann aus Marchtrenk am 27. Juli vor dem Landesgericht Wels erneut verantworten. Gegenstand der Anklage ist laut Staatsanwaltschaft ein handschriftlicher Brief aus der Haft, in dem der Beschuldigte eine Formulierung verwendet haben soll, die seine Ex-Partnerin in Furcht und Unruhe versetzt haben könnte.
Der Mann war zuvor wegen mehrjährigem Stalking, gefährlicher Drohungen und schwerer Körperverletzung verurteilt worden; die frühere Strafe umfasste 30 Monate unbedingt und summiert sich nach Angaben der Ermittler auf insgesamt fast vier Jahre Haft für mehrere Delikte.
Beweisführung: Artikel, Brief und Telefonprotokolle
Die Anklage stützt sich neben dem handschriftlichen Brief auch auf Telefonprotokolle und einen Zeitungsartikel, auf den der Beschuldigte in dem Schreiben Bezug genommen haben soll. Konkret zitiert die Staatsanwaltschaft eine Passage, in der der Mann auf die Berichterstattung verweist; diese Berichterstattung hatte nach der Erstverhandlung damals einen deutlichen Warnhinweis des Richters dokumentiert:
"Ich habe eine gewisse Angst, dass hier ein Femizid passieren kann."
Die Staatsanwaltschaft wertet die Bezugnahme auf diesen Bericht als gefährliche Drohung gegen die Frau.
Mobiltelefon in Haftzelle gefunden
Außerdem steht laut Akten im Raum, dass der Beschuldigte trotz seiner Inhaftierung mehrfach seine Ex-Frau mit einem offenbar illegal beschafften Mobiltelefon angerufen haben soll. Im Zuge einer von der Opferanwältin veranlassten Durchsuchung der Zelle im Gefängnis in Wels wurde ein Handy sichergestellt. Diese Funde fließen in die laufende Anklage ebenso ein wie die schriftliche Drohung.
- Angeklagter: 43-jähriger Mann aus Marchtrenk
- Verhandlungstermin: 27. Juli vor dem Landesgericht Wels
- Bisherige Verurteilung: rund 30 Monate unbedingt, mehrere Vorstrafen
- Key-Beweise: handschriftlicher Brief, Telefonprotokolle, gesichertes Handy, Zeitungsbericht
Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben der Verfahrensunterlagen auch die Einleitung eines Verfahrens zur Unterbringung des Beschuldigten beantragt. Konkrete Details zum Antragsumfang und zur Begründung wurden bisher nicht vollständig öffentlich ausgeführt; das Gericht wird darüber im Verlauf des Verfahrens entscheiden müssen.
| Datum / Tatbestand | Beschreibung |
|---|---|
| Vorherige Verurteilung | Stalking, gefährliche Drohungen, schwere Körperverletzung – etwa 30 Monate unbedingt |
| Aktuelle Vorwürfe | Todesdrohung in Haftbrief, unerlaubte Telefonkontakte per Mobiltelefon |
| Verhandlung | 27. Juli, Landesgericht Wels |
Bedeutung für Betroffene und Region
Für Opfer von Stalking in der Region Wels-Land zeigt der Fall mehrere relevante Aspekte: Erstens die Frage nach dem Schutz von Betroffenen auch nach Verurteilungen des Täters; zweitens die Sicherheitslücken in Justizanstalten, wenn es gelingt, Kommunikation von Häftlingen nach außen zu ermöglichen; drittens die Rolle der Opfervertretung bei der Beweissicherung (etwa durch Anordnung von Zellendurchsuchungen).
Betroffene in ähnlichen Situationen wird empfohlen, Kontakt mit der Polizei, entsprechenden Opferberatungsstellen oder der Opferanwältin aufzunehmen, um Schutzmaßnahmen und mögliche rechtliche Schritte zu klären. Konkrete Auskünfte zum laufenden Verfahren erteilt das Landesgericht Wels; der Verhandlungstermin bleibt für die endgültige Bewertung und mögliche Unterbringungsentscheidungen maßgeblich.