Anspruch gegen russische Holding vor Wiener Gericht
Die Raiffeisen Bank International (RBI) hat vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eine Schadenersatzklage in Höhe von 3,15 Milliarden Euro gegen die russische Gesellschaft Rasperia eingebracht. Als weitere Klägerin tritt die russische RBI-Tochter mit Sitz in Moskau auf. Im Zentrum des Verfahrens stehen Forderungen, die gegen in Österreich befindliche Vermögenswerte der Rasperia vollstreckt werden sollen.
Welche Vermögenswerte betroffen sind
Als Vollstreckungsobjekt nennt die Klage ausdrücklich Beteiligungen und damit verbundene Zahlungsansprüche:
- 28,5 Millionen Aktien des Baukonzerns Strabag
- ausstehende Dividendenansprüche
- Forderungen aus einer Kapitalherabsetzung
Wegen der Sanktionen gegen Rasperia und deren einstigen Eigentümer, den russischen Oligarchen Oleg Deripaska, waren Gewinnausschüttungen bislang ausgesetzt.
Hintergrund: Russland, Gerichte und Sanktionsfragen
Die Klage folgt auf einen Rechtsstreit in Russland: Im Juni 2025 hatte Rasperia vor dem Handelsgericht in Kaliningrad eine Entscheidung herbeigeführt, die den Strabag-Kernaktionären — darunter auch Raiffeisen — untersagen sollte, im Ausland rechtlich gegen in Russland durchgesetzte Schadenersatzzahlungen vorzugehen. Diese Unterlassungsverfügung griff überraschenderweise nicht für Verfahren in Österreich, was den Weg für die aktuelle Klage öffnete.
„In voller Übereinstimmung mit dem EU-Sanktionsrecht streben wir eine Entschädigung für den Schaden an, den unsere Aktionärinnen und Aktionäre durch die russischen Gerichtsurteile erlitten haben“
Dieses Zitat stammt von Michael Höllerer, dem neuen Vorstandsvorsitzenden der RBI, der die Klage im Rahmen einer Aussendung kommentierte. Die Bank betont damit, dass sie ihr Vorgehen als mit dem EU-Sanktionsregime vereinbar betrachtet.
Folgen und offene Fragen
Die Klage ist juristisch bemerkenswert, weil sie Sanktionen, grenzüberschreitende Gerichtsbarkeiten und die Frage der Vollstreckbarkeit gegen sanktionierte Vermögenswerte miteinander verknüpft. Entscheidend wird sein:
- ob das Wiener Gericht Ansprüche in dieser Höhe gegen eine sanktionierte Gesellschaft anerkennt,
- inwieweit Vermögenswerte in Österreich tatsächlich zur Befriedigung der Forderungen herangezogen werden können,
- welche Signalwirkung ein Urteil für ähnliche grenzüberschreitende Streitigkeiten haben könnte.
| Position | Angabe |
|---|---|
| Klagebetrag | 3,15 Milliarden Euro |
| Betroffene Aktien | 28,5 Millionen Strabag-Aktien |
| Beteiligte | RBI und russische RBI-Tochter vs. Rasperia (mit Verbindung zu Oleg Deripaska) |
Für viele Beobachterinnen und Beobachter steht nun nicht nur ein zivilrechtlicher Streit an, sondern ein möglicher Präzedenzfall dafür, wie europäische Gerichte mit Ansprüchen gegen sanktionierte russische Eigentümer umgehen. Die Verhandlung in Wien könnte auch Einfluss auf die Frage haben, ob und wie Geschädigte ausländischer Gerichtsurteile in Österreich Entschädigungen durchsetzen können. Weitere Verfahrensschritte und Entscheidungen des Landesgerichts werden daher genau verfolgt werden.