Gemeindliche Prüfkompetenz gegen nicht genutzte oder illegal vermietete Wohnungen
Die Gemeinde Strobl am Wolfgangsee ist mit einer neuen Befugnis ausgestattet worden: Mitarbeitende der Kommune dürfen ab sofort bei einem konkreten Verdachtsmoment prüfen, ob eine Wohnung tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird. Die Maßnahme gilt ebenso für die Nachbargemeinde St. Gilgen im Flachgau.
Strobl zählt laut Angaben der Gemeinde rund 1.600 Haushalte und verfügt über "mehrere hundert" Zweitwohnsitze. Diese Immobilien stehen teils längere Zeit leer oder werden kurzzeitig über Plattformen vermietet, wodurch sich die Preise in der Region nach Einschätzung der Gemeinde erhöhen. Eine Nacht in einem Ferienappartement könne in der Gemeinde bis zu 200 Euro kosten, heißt es.
Voraussetzung: begründeter Verdacht
Die Kontrollbefugnis ist an die Voraussetzung eines begründeten Verdachts geknüpft. Bürgermeister Harald Humer (SPÖ) erläuterte, dass typische Hinweise wechselnde Personen, häufig wiederkehrende Fahrzeuge oder andere Beobachtungen aus der Nachbarschaft sein können. In seinen Worten:
„Also irgendjemand geht her und sagt, bei mir in der Nachbarschaft gibt es wechselnde Personen, die da kommen, Autos, die immer kommen, vielleicht noch ausländische Kennzeichen. Irgendwas passt da nicht, das ist meines Erachtens kein Hauptwohnsitz. Dann haben wir immer einen begründeten Verdachtsmoment und dann können wir einmal der Sache auf den Grund gehen und können einmal schauen.“
Auf dieser Grundlage können Beauftragte der Gemeinde den Wasser- und Stromverbrauch prüfen, um Rückschlüsse auf die tatsächliche Nutzung zu ziehen. Die Gemeinde handelt dabei im Auftrag der Grundverkehrsbehörde des Landes und kann mutmaßliche illegale Wohnnutzungen an die zuständigen Stellen weitermelden.
Probleme und Umgehungsversuche
Die Kommune verweist zudem auf technische Schwierigkeiten: Wohnungseigentümer könnten versuchen, Verbrauchsdaten zu manipulieren, etwa indem sie per Fernsteuerung Geräte aktivieren, um eine regelmäßige Nutzung vorzutäuschen. Solche Umgehungsversuche erschweren die sichere Beurteilung des tatsächlichen Wohnnutzungsverhaltens.
- Betroffene Gemeinden: Strobl, St. Gilgen
- Haushalte in Strobl: rund 1.600
- Zweitwohnsitze: mehrere hundert (kein exakter Wert in den vorliegenden Angaben)
- Maximale Ferienwohnungsnacht: bis zu 200 Euro
Kontext und Folgen
Die Neuerung zielt auf die Eindämmung von Leerstand und auf kurzfristige Ferienvermietungen, die den lokalen Wohnungsmarkt belasten können. Kommunale Kontrollen sollen Transparenz über die tatsächliche Nutzung schaffen und damit mögliche rechtswidrige Wohnnutzungen aufdecken. Ob und in welchem Umfang diese Praxis in anderen Gemeinden des Bundeslandes Schule macht, bleibt offen.
Aus Sicht der Gemeinden steht die Frage im Raum, wie sich dauerhafte Lösungen finden lassen, die einerseits Eigentumsrechte respektieren und andererseits die Versorgung mit leistbarem Wohnraum sicherstellen. Landespolitisch ist die Übertragung der Prüfkompetenz an Gemeinden ein Instrument, das die Durchsetzung bestehender Regeln erleichtern soll. Erwähnt wurde in der Berichterstattung zudem Raumordnungslandesrat Martin Zauner (FPÖ), was die Einbindung landespolitischer Stellen in die Maßnahmen verdeutlicht.
| Indikator | Angabe |
|---|---|
| Haushalte in Strobl | ~1.600 |
| Zweitwohnsitze | mehrere hundert |
| Höchstpreis Feriennacht | bis zu 200 € |
Konkrete Zahlen zu den von Kontrollen betroffenen Adressen oder zu bereits festgestellten Verstößen wurden bislang nicht veröffentlicht. Wie die Gemeinden künftig mit möglichen Manipulationsversuchen bei Verbrauchsdaten umgehen, wird ein wichtiger praktischer Prüfstein für die Wirksamkeit der neuen Befugnisse sein.