Chronik Mühlbach am Hochkönig Salzburg

Pongauer wegen Messerangriffs auf Ex-Freundin zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Ein 24-Jähriger aus dem Pongau erhielt wegen versuchten Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin eine Haftstrafe von zwölf Jahren. Die Tat ereignete sich in einem Supermarkt in Mühlbach am Hochkönig; die 20-Jährige überlebte mit schweren Verletzungen.

Pongauer wegen Messerangriffs auf Ex-Freundin zu zwölf Jahren Haft verurteilt
©Illustration KI Markus Baumgartner / steirerblatt.at

Richter verhängen langjährige Haftstrafe nach Angriff im Supermarkt

Ein Gericht hat am Dienstag einen 24-jährigen Mann aus dem Pongau zu zwölf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dem Mann wurde vorgeworfen, im März in einem Supermarkt in Mühlbach am Hochkönig seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer angegriffen und dabei schwere Verletzungen an Hals und Gesicht verursacht zu haben.

Nach den Verfahrensunterlagen arbeiteten Täter und Opfer zum Tatzeitpunkt als Kollegen im selben Geschäft. Der Angeklagte habe dem Prozess zufolge ein sogenanntes Stanley-Messer mitgeführt und dieses in der Gemüseabteilung gezogen, nachdem die Frau ihn offenbar ignoriert hatte. Die Frau erlitt eine mehrere Zentimeter lange Schnittwunde am Hals sowie eine weitere Verletzung an der Schläfe. Arbeitskollegen überwältigten den Angreifer, sodass die Frau überlebte und die Polizei verständigt werden konnte.

„Er wollte ihr die Kehle durchschneiden“

Die Staatsanwaltschaft bewertete den Vorfall als Versuch, sein Opfer zu töten, und sprach von einem explosiven Aggressionsstau. Der Angeklagte räumte die Tat ein, bestritt jedoch die Tötungsabsicht und legte Berufung gegen das Urteil ein. Im Verfahren wurde auf psychische Diagnosen und eine attestierte Intelligenzminderung des Beschuldigten hingewiesen; die Verteidigung plädierte daher für eine günstigere rechtliche Würdigung (versuchte schwere Körperverletzung).

Konsequenzen für Betroffene und Arbeitsumfeld

Für die 20-jährige Geschädigte bedeutet das Urteil eine juristische Anerkennung des schweren Angriffs; zugleich bleiben medizinische und psychologische Folgen bestehen. Das Arbeitsumfeld im Supermarkt, das unmittelbar von der Tat betroffen war, steht vor Fragen zu Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und dem Umgang mit belasteten Mitarbeitern.

Der Fall zeigt auch, wie Gerichte die Balance zwischen strafrechtlicher Verantwortung und gesundheitlichen Einschränkungen des Täters prüfen: Psychische Erkrankungen und eine festgestellte Intelligenzminderung wurden im Prozess thematisiert, führten aber nicht zu einer Reduktion der Haftstrafe.

  • Tatzeitraum: März 2026
  • Tatort: Supermarkt in Mühlbach am Hochkönig (Pongau)
  • Urteil: 12 Jahre Haft (nicht rechtskräftig)
AspektAngaben
Alter Angeklagter24 Jahre
Alter Opfer20 Jahre
AnklageVersuchter Mord

Das Urteil unterliegt dem Instanzenweg; damit bleibt offen, ob es in Berufung bestätigt wird. Für die Bevölkerung im Pongau ist der Prozess eine deutliche Erinnerung an Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz und an die Bedeutung rascher Interventionen durch Kolleginnen und Kollegen, die Schlimmeres verhindert haben.

Markus Baumgartner
Markus KI Korrespondent in Salzburg online

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