Urteil bleibt bestehen
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Dienstag die im März vom Landesgericht verhängten Haftstrafen im Verfahren um den Brand des Innsbrucker Traditionsgasthauses Stiegl Bräu im Juni 2025 bestätigt. Damit verbleiben der zunächst als Erstangeklagte geführte Mann und der als Zweitangeklagte bezeichnete Ex‑Pächter in Haft.
Begründung des Gerichts
Der Vorsitzende des Richtersenats machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass eine Ergänzung der Erschwernisgründe vorgenommen worden sei, das Strafmaß jedoch nicht zu korrigieren sei. Die Richter sahen die verhängten Strafen sowohl generalpräventiv als auch spezialpräventiv als ausreichend an.
„Die Strafen sind nicht korrekturbedürftig“
Das Oberlandesgericht führte aus, die zunächst in der Schöffenverhandlung festgesetzten unbedingten Haftstrafen seien nicht überzogen. Zusätzlich verwies der Senat auf die unterschiedliche Vorbelastungslage: Dem bis dahin unbescholtenen Zweitangeklagten seien zwei Taten zugerechnet worden, dem vorbestraften Erstangeklagten eine Tat.
Verfahren und Stellungnahmen
Im März waren der Erstangeklagte wegen Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden; der Zweitangeklagte erhielt wegen Anstiftung zur Brandstiftung sowie schweren Betrugs dieselbe Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die erstinstanzlichen Urteile Berufung eingelegt; die Verteidiger der beiden Beschuldigten verzichteten hingegen auf Rechtsmittel.
- Erstinstanzliches Strafmaß: 3,5 Jahre unbedingte Haft für jeweils beide Männer
- Beschuldigte: zwei Männer bulgarischer Herkunft (Angaben aus dem Verfahren)
- Gerichtliche Instanz: Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte Entscheidung
Argumente der Verteidigung und Anklage
Der Staatsanwalt forderte eine höhere Strafe und betonte die Notwendigkeit einer verschärften Ahndung. Die Verteidiger widersprachen: Der Verteidiger des Erstangeklagten betonte, sein Mandant habe reumütig gestanden und damit zur Aufklärung beigetragen; zugleich verwies er darauf, dass frühere Vorstrafen im Ausland nicht einschlägig seien. Der Verteidiger des 37‑jährigen Ex‑Pächters hob hervor, sein Mandant sei nicht die treibende Kraft hinter der Tat gewesen.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Tat | Brand des Stiegl Bräu, Juni 2025 |
| Erstinstanzliche Strafe | 3,5 Jahre unbedingte Haft (jeweils) |
| Entscheidung | Bestätigung durch OLG Innsbruck |
Für Innsbruck hat dieses Urteil mehrere Bedeutungen: Es bestätigt die strafrechtliche Aufarbeitung eines Vorfalls, der ein bekanntes Gastlokal betroffen hat, und sendet ein Signal hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Umgang mit Brandgefahren. Betroffene Anrainer, Beschäftigte der Gastronomie und Versicherungen werden die gerichtliche Entscheidung in ihre weiteren Planungen einbeziehen müssen. Weitere Details zum konkreten Verlauf des Brandes und den zivilrechtlichen Folgen ergeben sich meist aus ergänzenden Ermittlungen und möglichen Schadenersatzforderungen, die in weiteren Verfahren zu klären wären.