Innsbruck setzt auf ein neues Vergabemodell für geförderten Wohnraum: Bei dem Wohnprojekt in der Andechsstraße sind künftig nicht allein die städtischen Stellen für die Auswahl der Mieterinnen und Mieter verantwortlich. Stattdessen erhalten Arbeitnehmervertretung, Wirtschaftskammer und Hochschülerschaft Mitspracherechte bei der Besetzung von insgesamt 96 WG‑Zimmern und 42 geförderten Wohnungen.
Wer wählt aus — und für wen?
Die Vergaberechte teilen sich die Stadt und der gemeinnützige Wohnbauträger Neue Heimat Tirol (NHT) mit folgenden Interessenvertretungen:
- Österreichische Hochschülerschaft (ÖH): Vorschlagsrecht für die Bewohnerinnen und Bewohner von 28 der geförderten Wohnungen.
- Arbeiterkammer Tirol (AK): Vorschlagsrecht für 14 Wohnungen, in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Tirol (WK).
- Die übrigen Vergaberechte liegen bei der Stadt beziehungsweise beim Wohnbauträger.
Die WG‑Zimmer sind für junge Menschen vorgesehen und werden mit einem Mietpreis von jeweils 360 Euro kalkuliert. Als Vergabekriterien werden ein Hauptwohnsitz oder ein Lehrplatz in Innsbruck sowie soziale Kriterien genannt.
Zeithorizont und Zielsetzung
Die Schlüsselübergabe ist für Jänner 2027 angekündigt; die Projektpartner streben einen Vollbezug spätestens mit Beginn des Sommersemesters 2027 an. Die Träger bezeichnen das Vorhaben als Pilotprojekt, das zwei Aspekte verbinden soll: die gezielte Förderung junger, arbeitender Menschen sowie eine räumliche Durchmischung von Lehrlingen und Studierenden.
„Ein Meilenstein“
Innsbrucks Bürgermeister Johannes Anzengruber (JA) bezeichnete das Vorhaben bei der Präsentation als „ein Meilenstein“. Der Stadtsenat hat der Kooperationsvereinbarung bereits zugestimmt; der Gemeinderat sollte dem Beschluss in Folge fast zeitnah folgen.
Was bedeutet das praktisch für Innsbrucker Lehrlinge und Studierende?
Das Modell schafft kurzfristig zusätzlichen, subventionierten Wohnraum zu klar definierten Preisen — für die Zielgruppe kann das die Anmietung einer Unterkunft in Innsbruck erleichtern. Zugleich verschiebt das System einen Teil der Entscheidungsmacht von der Verwaltung hin zu berufsständischen und studentischen Vertretungen. Das kann u. a. eine stärkere Bedarfsorientierung bewirken, etwa wenn Ausbildungsplätze oder universitäre Rahmenbedingungen besondere Anforderungen an Wohnformen stellen.
Offen bleibt, wie die genauen sozialen Kriterien angewendet werden und wie transparent die Auswahlprozesse zwischen den beteiligten Stellen kommuniziert werden. Für Betroffene ist relevant:
- Wer die konkrete Ansprechperson bei ÖH, AK oder WK ist und welche Unterlagen benötigt werden;
- ob und wie Wartelisten geführt werden;
- wie lange die Mietverträge befristet sind und welche Mitwirkungspflichten bestehen.
| Element | Angabe |
|---|---|
| Geförderte Wohnungen | 42 |
| WG‑Zimmer | 96 |
| Miete pro WG‑Zimmer | 360 Euro |
| ÖH‑Zuteilung | 28 Wohnungen |
| AK‑Zuteilung | 14 Wohnungen (in Abstimmung mit WK) |
| Geplanter Bezug | Schlüsselübergabe: Jänner 2027; Vollbezug: Sommersemester 2027 |
Für städtische Politik und Wohnbauträger ist das Projekt ein Testfeld: Gelingt die Zusammenarbeit, könnte dieses Modell bei künftigen Bauvorhaben wieder aufgenommen werden. Für junge Menschen in Innsbruck ist es eine kurzfristige Entlastung auf einem angespannten Wohnungsmarkt — vorausgesetzt, die Vergabekriterien werden transparent und nachvollziehbar umgesetzt.
Die weiteren Schritte für Interessierte: Informationen zur Bewerbung und zu Fristen sollten in den kommenden Wochen sowohl von der Stadt Innsbruck als auch von der NHT, der ÖH Tirol und der Arbeiterkammer veröffentlicht werden.