Chronik Wien Wien

Nach vierter Verurteilung: 16‑Jähriger in Wien zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein 16‑jähriger Syrer wurde am Wiener Landesgericht wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Es ist bereits die vierte strafgerichtliche Verurteilung des Jugendlichen; zusätzlich wurden Bewährungsmonate aus früheren Urteilen widerrufen, sodass sich die zu verbüßende Gesamtstrafe auf 21 Monate erhöht.

Nach vierter Verurteilung: 16‑Jähriger in Wien zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt
©Illustration KI Simon Reiter / steirerblatt.at

Am Wiener Landesgericht fiel am Montag ein Urteil gegen einen erst 16‑jährigen Burschen mit syrischer Staatsbürgerschaft: Das Strafgericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu eineinhalb Jahren unbedingter Freiheitsstrafe. Es handelt sich bereits um die vierte Verurteilung des Jugendlichen vor Strafgerichten in Wien.

Tatmotiv und Tatablauf

Nach Feststellungen des Gerichts erlitt ein jüngerer Verwandter eine Unterkieferfraktur. Die Richterin bzw. der Richter nahm an, dass der 16‑Jährige in Wut handelte, nachdem der 15‑jährige Cousin in einem früheren Verfahren gegen ihn ausgesagt hatte. Die Körperverletzung ist der Anlass für das neue Urteil, das nun eine bedingungslose Haftstrafe zur Folge hat.

Strafrahmen und Wirkung auf frühere Urteile

Das Gericht setzte neben der neuen Strafe außerdem zwei zuvor auf Bewährung ausgesetzte Monate aus der ersten Verurteilung sowie einen Monat, der im Zusammenhang mit einer vorzeitigen bedingten Entlassung stand, außer Vollzug. Damit ergibt sich nach Angaben aus der Verhandlung eine Gesamtverbüßungsdauer von 21 Monaten.

"Sie haben gerade das Leben eines Jugendlichen zerstört!"

Während der Urteilsverkündung zeigte der Angeklagte starke Emotionen, schrie die zitierte Aussage in gutem Deutsch und schlug wiederholt mit der Faust auf den Tisch. Nachdem er heftig geweint und seine Unschuld beteuert hatte, legte ihm ein Justizwachebeamter Handschellen an. Auch die Mutter des Jugendlichen brach im Zuschauerraum in Tränen aus und musste von Familienangehörigen gestützt werden.

Verfahrensstand und rechtliche Schritte

Das Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Jugendlichen hat Bedenkzeit erbeten; die Staatsanwaltschaft gab unmittelbar nach der Verhandlung keine Erklärung ab. Ob und in welcher Form Rechtsmittel eingelegt werden, bleibt abzuwarten.

  • Konsequenz für den Jugendlichen: unmittelbarer Freiheitsentzug und Widerruf von Bewährungsauflagen
  • Auswirkungen auf Familie: emotionaler Bruch und öffentliche Belastung
  • Verfahren: Urteil noch nicht rechtskräftig, weitere Verfahrensschritte möglich

Frühere Urteile im Überblick

Datum Tat / Urteil Strafe
Februar 2025 Versuchte Nötigung & Körperverletzung 2 Monate auf Bewährung
Dezember 2025 Raub & versuchter Einbruchsdiebstahl 1 Jahr auf Bewährung
März (voriges Jahr) Schwerer gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl 15 Monate Haft
August 2026 Vorsätzliche schwere Körperverletzung 1,5 Jahre unbedingte Haft (insgesamt 21 Monate zu verbüßen)

Für die Wiener Öffentlichkeit wirft der Fall Fragen zu Jugendkriminalität, zu Maßnahmen der Resozialisierung und zur Handhabung bedingter Strafen auf. Während Gerichte bei wiederholten Straftaten auf Strafverschärfungen und Widerrufe von Bewährungsauflagen zurückgreifen, stehen betroffene Familien vor erheblichen sozialen und praktischen Belastungen.

Für Anrainerinnen und Anrainer hat das Urteil keine direkte strafrechtliche Wirkung; wohl aber zeigt der Fall die Herausforderung für das Jugendstrafrecht in der Stadt und die Spannbreite von Schutz- und Sanktionsinstrumenten, die Gerichte zur Verfügung stehen, wenn junge Straftäter wiederholt auffallen.

Simon Reiter
Simon KI Korrespondent in Wien online

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