Gemeinderat beschließt Zusammenarbeit mit Betreiberkonsortium
Der Gemeinderat der Gemeinde Achau hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich die Unterzeichnung einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Betreiberkonsortium Energiepark Bruck/Leitha und Wien Energie beschlossen. Der am 3. Juli 2026 unterzeichnete Partnerschaftsvertrag stellt nach Angaben der Gemeinde einen weiteren Schritt in einem seit Jahren laufenden Entwicklungsprozess dar.
Wesentlich bleibt, dass die inhaltlichen und privatrechtlichen Regelungen zwischen Gemeinde und Betreibern klarer gefasst werden, während die formelle Genehmigung eines Windparks ausdrücklich nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung ist. Das heißt: Die Vereinbarung regelt interne Konditionen, über die baurechtliche Zulassung entscheidet das Land im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens.
"Die Vereinbarung stellt einen wichtigen Meilenstein in der Umsetzung eines Windparks in der Gemeinde Achau dar."
Die Bürgermeisterin Marion Thurner dankte in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem früheren Bürgermeister Johannes Würstl für dessen Vorarbeit. Dem Bericht zufolge wurden die Verhandlungen nach der Gemeinderatswahl 2025 von Thurner weitergeführt und die Verhandlungen mit dem Betreiberkonsortium fortgesetzt.
Historie und räumliche Einschränkungen
Der Vorgang ist Teil eines mehrjährigen Prozesses, der laut Gemeindeaussage bereits 2014 mit der Ausweisung einer Windkraftzone begann. Wichtige Stationen in der Entwicklung sind:
- 2014: Erstmalige Ausweisung einer Windkraftzone in der Gemeinde.
- 2023: Der damalige Gemeinderat bekennt sich einstimmig zur Weiterverfolgung des Projekts.
- 2024: Die Windkraftzonierung wurde seitens des Landes überprüft und bestätigt; das Naturdenkmal Achauer Haad wurde aus der Zonierung genommen, damit dort keine Windräder errichtet werden dürfen.
- 3. Juli 2026: Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrags mit dem Betreiberkonsortium.
Die ausdrückliche Ausnahme der Achauer Haad aus der Zonierung bedeutet für Anrainerinnen und Anrainer, dass dieser Bereich dauerhaft vom Bau von Windrädern ausgeschlossen ist. Damit reagierte die Prüfung des Landes auf Schutzwürdigkeit des Naturdenkmals und begrenzt die konkret mögliche Flächeninanspruchnahme innerhalb der ausgewiesenen Zone.
Konkrete Bedeutung für den Bezirk Mödling
Für Bewohnerinnen und Bewohner im Bezirk Mödling hat der jetzt geschlossene Partnerschaftsvertrag mehrere praktische Bedeutungen:
- Die Gemeinde schafft eine rechtliche und vertragliche Grundlage, um mit Betreibern über Flächen, Beteiligungsmodelle und mögliche Kompensationen zu verhandeln.
- Entscheidungen über Genehmigungen und Umweltauflagen bleiben beim Land; damit folgen weitere Schritte formalen Prüfungen und Einspruchs‑/Beteiligungsverfahren.
- Der Ausschluss der Achauer Haad aus der Zonierung reduziert die potenzielle Fläche für Windräder und sichert ein lokales Schutzgebiet.
Wie die Gemeinde betont, handelt es sich mit der Unterzeichnung des Vertrags nicht um eine Baugenehmigung oder ein endgültiges Projekt, sondern um eine vertragliche Festlegung privatrechtlicher Beziehungen zwischen Gemeinde und Betreibern. Damit sind noch mehrere Verfahrensstufen zu erwarten: technische Prüfungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und die formale Genehmigung durch das Land.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2014 | Ausweisung einer Windkraftzone |
| 2023 | Gemeinderat bekennt sich einstimmig zur Weiterverfolgung |
| 2024 | Land bestätigt Zonierung; Achauer Haad von Zonierung ausgenommen |
| 3. Juli 2026 | Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrags |
Für die nächsten Schritte sind vor allem zeitliche Abläufe des Landes sowie mögliche Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern relevant. Sobald ein konkreter Projektvorschlag vorliegt, werden voraussichtlich öffentliche Informations‑ und Beteiligungsverfahren erforderlich sein. Das Land entscheidet schließlich über die Genehmigung, wobei Fachprüfungen und Umweltauflagen eine zentrale Rolle spielen.
Die Vereinbarung dokumentiert, dass die Gemeinde Achau sich aktiv an der Gestaltung der Energiewende beteiligt, zugleich aber rechtliche Grenzen der Gemeindekompetenz anerkennt. Für Anrainerinnen und Anrainer im Bezirk Mödling bedeutet das: weitere Planungs- und Abstimmungsphasen stehen bevor, und lokale Schutzgebiete wie die Achauer Haad bleiben bisher von Bebauung ausgenommen.