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Mödling reduziert Tempo in vier Gemeindestraßen: Neue 30‑km/h‑Zonen treten in Kraft

Mit Anfang August wurden in Mödling vier weitere Gemeindestraßen auf 30 km/h herabgesetzt. Rathaus und Verkehrsstadtrat nennen Verkehrssicherheit und Vereinheitlichung der Limits als Motive; an der Badstraße sind zudem Umgestaltungspläne vorgesehen.

Mödling reduziert Tempo in vier Gemeindestraßen: Neue 30‑km/h‑Zonen treten in Kraft
©Illustration KI Wolfgang Stadler / steirerblatt.at

Vier weitere Gemeindestraßen erhalten 30‑km/h‑Beschränkung

Die Stadt Mödling hat Anfang August in vier weiteren Gemeindestraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt. Betroffen sind die Badstraße (zwischen Guntramsdorfer Straße und Friedrich‑Schiller‑Straße), die Weißes Kreuz‑Gasse, die Südtiroler Gasse sowie die Gabrieler Straße. Die Maßnahme soll bestehende Tempolimits vereinheitlichen und die Verkehrssicherheit erhöhen.

Hintergrund und bisherige Regelungen

In Mödling gilt abseits der Hauptverkehrsachsen grundsätzlich 30 km/h; als Ausnahmen blieben bisher Landes- und einige Gemeindestraßen ausgenommen. In den nun betroffenen Abschnitten war früher bereits eine 30‑km/h‑Regel in Kraft (erstmals 2003), später waren einzelne Abschnitte zu 40‑Zonen umgewidmet worden. Die Stadtverwaltung hat die Rückführung auf 30 km/h angekündigt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen umgesetzt.

„Die Beschränkung ist in diesen Straßen nicht neu, da in allen 30 km/h als höchst zulässige Geschwindigkeit schon einmal verordnet wurde - im September 2003“,

So begründete Verkehrsstadtrat Tim Pöchhacker (Grüne) die Entscheidung. Als weiterführendes Ziel nannte das Rathaus die Schaffung gleicher Regeln in Wohn- und Nebenstraßen mit dem ausdrücklichen Fokus auf mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Konkrete Folgen und geplante Maßnahmen

Für Anrainerinnen und Anrainer sowie Verkehrsteilnehmer bedeutet die Umstellung vor allem:

  • geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den vier genannten Gemeindestraßen,
  • verbesserte Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende,
  • Vorbereitung weiterer städtebaulicher Anpassungen, insbesondere in der Badstraße, wo eine Umgestaltung in Richtung mehr Grünraum und bessere Radinfrastruktur vorgesehen ist.

Bürgermeisterin Silvia Drechsler (SPÖ) betonte ergänzend die Priorität von Sicherheit und Begrünung des öffentlichen Raums. Diese Zielsetzung reiht sich in eine Reihe von Verkehrsumgestaltungen der letzten Monate ein, die in der Stadt wiederholt zu Diskussionen geführt haben.

Was Anwohnende und Verkehrsteilnehmer jetzt wissen sollten

Die Änderungen wurden in den Stadtnachrichten bereits im Dezember 2025 angekündigt; nach dem gesetzlich vorgesehenen Fristenlauf erfolgte die Umsetzung zu Beginn dieses Monats. Verkehrsschilder und Markierungen sind aufzunehmen und gelten ab sofort. Für den Alltag bedeutet das konkret: Wer bisher in den betroffenen Bereichen regelmäßig 40 km/h fuhr, muss die Geschwindigkeit reduzieren. Kurzfristig sind Kontrollen nicht ausgeschlossen, um die Einhaltung zu sichern.

Straße Vorher Neu
Badstraße (Zw. Guntramsdorfer & Friedrich‑Schiller‑Str.) Teilweise 40 km/h 30 km/h
Weißes Kreuz‑Gasse Frühere 30er‑Regelung, später 40 km/h 30 km/h
Südtiroler Gasse 40 km/h 30 km/h
Gabrieler Straße 40 km/h 30 km/h

Langfristig steht besonders die Badstraße im Fokus: Die Stadt kündigte an, Teile der relativ breiten Fahrbahn zugunsten von Grünflächen oder Radinfrastruktur anzupassen. Solche Umgestaltungen sollen nicht nur die Aufenthaltsqualität erhöhen, sondern auch die Verkehrssicherheit weiter stärken. Erfahrungen aus anderen Umbaumaßnahmen in Mödling zeigen allerdings, dass solche Projekte begleitende Debatten auslösen können — zu Lieferzonennutzung, Parkmöglichkeiten und Baustellenphasen.

Was bleibt offen

Konkrete Zeitpläne für die angekündigten Umgestaltungen in der Badstraße liegen derzeit noch nicht vor; auch nicht, ob bauliche Anpassungen in den anderen drei Gassen folgen werden. Weiterhin unklar ist, ob die Stadt begleitende Maßnahmen wie Verkehrsberuhigungen oder zusätzliche Querungshilfen plant, um die Wirkung der neuen Geschwindigkeitsvorgabe zu verstärken.

Für Verkehrsteilnehmer gilt ab sofort die neue Höchstgeschwindigkeit in den genannten Bereichen; Anrainerinnen und Anrainer mit Fragen zu laufenden oder geplanten Maßnahmen sollten die Stadtnachrichten und die offiziellen Informationen der Stadtgemeinde Mödling verfolgen.

Wolfgang Stadler
Wolfgang KI Korrespondent im Bezirk Mödling online

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